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Rückabwicklung Gebrauchtwagenkaufvertrag – Verschweigen mittelschwerer Unfallschaden

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Blutspritzer und Glassplitter im neuen Gebrauchten: Für eine Autokäuferin wurde der vermeintliche Traumwagen zum Albtraum. Ein verschwiegener Unfallschaden kam ans Licht – trotz einer vagen Klausel im Kaufvertrag. Vor Gericht ging es um die Frage, ob diese Klausel ausreichte, um den Käufer ausreichend zu informieren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 195/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt Datum: 30.05.2022 Aktenzeichen: 2 U 195/19 Verfahrensart: Berufungsverfahren (Urteil) Rechtsbereiche: Kaufrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen. Beklagte: Vertragspartei des Kaufvertrages; hat Berufung gegen ein vorheriges Urteil eingelegt. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Die Parteien schlossen am 07.04.2018 einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen (Erstzulassung 10.08.2016, Fahrzeug S., FIN …, Preis 31.850,00 €, Kilometerstand 7.840 km). Im Kaufvertrag wurde bezüglich möglicher Schäden auf ein Gebrauchtwagenzertifikat verwiesen, das aber nicht beilag und nachgereicht werden sollte. Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages aus verschiedenen Gründen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Halle vom 1. November 2019 wurde teilweise geändert. Die Beklagte muss an die Klägerin 31.620,00 € zahlen, allerdings nur Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs. Es wurde festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet. Die weitergehende Klage und die weitergehende Berufung der Beklagten wurden abgewiesen. Folgen: Die Beklagte muss die gesamten Kosten


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