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Rechtsanwälte Kotz GbR

Notarkostensache – Berichtigung der Rechnung im Verlaufe des gerichtlichen Verfahrens

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Um Notarkosten entbrannte ein juristischer Streit, der unerwartete Wendungen nahm. Kaum war die Rechnung angefochten, korrigierte der Notar sie – und stellte damit die Grundlage der Klage in Frage. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 W 1/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: KG Berlin Datum: 01.06.2022 Aktenzeichen: 9 W 1/22 Verfahrensart: sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung in Notarkostensachen Beteiligte Parteien: Antragsteller: Der Beschwerdeführer, der die Höhe der Notarkosten für eine Adoptionsbeurkundung beanstandete. Antragsgegner: Der Notar, der die beanstandete Kostenberechnung erstellt hatte. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Ein Mann und sein verstorbener Ehemann beantragten bei einem Notar die Adoption ihrer beiden volljährigen Pflegekinder (Beurkundung am 27.11.2020). Der Notar stellte dafür am 14.12.2020 Kosten in Höhe von 1.353,49 € in Rechnung, basierend auf einem Geschäftswert von 600.000 €. Der Mann beantragte eine gerichtliche Überprüfung dieser Kostenrechnung. Der Notar korrigierte später einen Fehler in der Rechnung (ursprünglich falscher Name des Notars genannt), erläuterte den Geschäftswert als 2 x 300.000 € und hielt an der Summe fest (korrigierte Fassung vom 15.07.2021). Das Landgericht Berlin wies den Antrag des Mannes am 17.11.2021 zurück. Dagegen legte der Mann am 21.12.2021 sofortige Beschwerde beim Kammergericht ein. Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt war die Höhe der Notarkosten, insbesondere die Richtigkeit des angesetzten Geschäftswerts von 600.000 € für die Beurkundung des Adoptionsantrags. Der Antragsteller rügte zudem, dass sich die Entscheidung des Landgerichts auf die ursprüngliche statt auf die korrigierte Kostenberechnung bezog. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Kammergericht ä


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