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Rechtsanwälte Kotz GbR

Feststellung einer unfallbedingten Invalidität durch Arzt für Unfallversicherung – Haftung des Arztes

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Eine verpasste Versicherungszahlung in Höhe von fast 37.000 Euro? Ein Patient sah eine Augenklinik in der Pflicht, weil er meinte, dort habe man seine Kopfschmerzen ignoriert. Deshalb forderte er nun Schadenersatz – doch das Gericht wies ihn ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-5 U 107/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Köln Datum: 19.02.2025 Aktenzeichen: I-5 U 107/24 Verfahrensart: Beschluss Beteiligte Parteien: Kläger: Partei, die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn eingelegt hat; war Patient in der Augenklinik der Beklagten und macht geltend, dass auf seine Kopfschmerzen keine weiteren Untersuchungen erfolgten; fordert Schadensersatz. Beklagte: Betreiberin einer Augenklinik, in der der Kläger behandelt wurde; wird vom Kläger auf Schadensersatz verklagt. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger befand sich seit April 2013 in Behandlung in der Augenklinik der Beklagten. Er beanstandet nicht die Augenbehandlung selbst, sondern dass seine dort geäußerten Kopfschmerzen nicht weiter untersucht wurden. Kern des Rechtsstreits: Frage, ob die Klinik (Beklagte) Schadensersatz leisten muss, weil sie die vom Kläger genannten Kopfschmerzen nicht weiter abgeklärt hat, auch wenn die Augenbehandlung korrekt war. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht teilt mit, dass es beabsichtigt, die Berufung des Klägers zurückzuweisen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Begründung: Das Landgericht hat die Klage zuvor zu Recht abgewiesen. Es bestehen keine Schadensersatzansprüche aus dem Behandlungsvertrag. Selbst wenn die Ärzte der Beklagten verpflichtet gewesen wären, die Kopfschmerzen weitergehend abklären zu lassen, wäre der vom Kläger geltend gemachte Schaden nicht vom Schutzzweck die


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