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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung auf Probe aufgrund Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat

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Aufbauseminar? Für diesen jungen Fahrer vorerst vom Tisch! Ampel-Rot übersehen, Nachschulung angeordnet – doch gegen die Behördenentscheidung wehrte er sich juristisch. Und das Oberverwaltungsgericht gab ihm überraschend Recht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 B 17/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Datum: 25.05.2022 Aktenzeichen: 6 B 17/22 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Eilrechtsschutz Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Antragsteller, Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, der Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt hat. Beklagte: Die Antragsgegnerin, eine Behörde, die die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet hat (vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr im Widerspruchsverfahren). Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Ein Fahrerlaubnisinhaber auf Probe beging während seiner Probezeit einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Die zuständige Behörde (Antragsgegnerin) ordnete daraufhin per Bescheid die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Der Widerspruch des Betroffenen wurde vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr zurückgewiesen. Der Fahrerlaubnisinhaber erhob Klage gegen den Bescheid und beantragte beim Verwaltungsgericht Leipzig, die sofortige Vollziehung des Bescheids auszusetzen (Anordnung der aufschiebenden Wirkung), damit er vorerst nicht am Seminar teilnehmen muss. Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag ab. Gegen diese Ablehnung legte der Fahrerlaubnisinhaber (Antragsteller) Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht ein. Kern des Rechtsstreits: War die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar aufgrund des Rotlichtverstoßes korrekt und musste der Fahrerlaubnisinhaber dieser Anordnung sofort nachkommen, obwohl er Klage eingereicht hat?


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