Ein unterschriebener Vertrag, die Aussicht auf Pachteinnahmen für ein Windrad auf dem eigenen Acker – und dann passiert jahrelang: nichts. Der Landwirt Klaus Hoffmann (Name geändert) aus Sachsen-Anhalt kennt das Gefühl. Kann er aus dem Vertrag aussteigen, der ihm zwar Pflichten auferlegt, aber noch kein Geld bringt? Diese Frage hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einem weitreichenden Urteil geklärt und damit für erhebliche Aufmerksamkeit in der Landwirtschaft und der Energiebranche gesorgt.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Windkraft-Verträge bleiben auch ohne Baubeginn gültig: Landwirte können sie meist nicht einfach kündigen, solange im Vertrag kein anderes Recht vereinbart ist.
Betroffen sind Grundstückseigentümer, die Flächen für Windparks verpachtet haben, sowie die Windpark-Betreiber.
Für Landwirte heißt das: Sie bleiben an den Vertrag gebunden, bekommen aber erst ab Bau oder Betrieb Geld. Frühzeitiges Aussteigen ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. wenn die Genehmigung lange ausbleibt und der Vertrag dafür ein Rücktrittsrecht vorsieht.
Hintergrund: Der Bundesgerichtshof entschied, dass solche Verträge vorrangig für Planungssicherheit sorgen sollen. Die lange Wartezeit ohne Entgelt ist fair, solange die Landwirte weiter wirtschaften können und Ausstiegsklauseln bestehen.
Gültig ist das Urteil ab sofort (12. März 2025) für ähnlich aufgebaute Verträge. Betroffene sollten ihre Verträge unbedingt genau prüfen lassen.
Quelle: Bundesgerichtshof vom 12. März 2025
Windkraft-Verträge auf dem Prüfstand: Bundesgerichtshof stärkt langfristige Planungssicherheit – Was Landwirte jetzt wissen müssen
Für Tausende Grundstückseigentümer und Projektentwickler von Windparks ist die Entscheidung vom 12. März 2025 (