Wer zu schnell fährt, riskiert ein Bußgeld. Doch wer es absichtlich tut, muss in Berlin nun noch tiefer in die Tasche greifen. Ein Autofahrer, der gleich zweimal den Geschwindigkeitsbegrenzer ignorierte, wurde nun für seine Absicht zur Kasse gebeten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 20/25, 122 SsBs 5/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: KG Berlin Datum: 10.03.2025 Aktenzeichen: 3 ORbs 20/25, 122 SsBs 5/25 Verfahrensart: Beschluss im Rechtsbeschwerdeverfahren (Ordnungswidrigkeitenrecht) Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Person, gegen die der ursprüngliche Bußgeldbescheid erging und die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt hat. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Überschreitung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit (um 33 km/h bei erlaubten 80 km/h), gleichzeitig begangenem (tateinheitlichem) verbotenem Rechtsüberholen und Nichtmitführens der Zulassungsbescheinigung I verurteilt (Fall 1). Eine weitere, separate Verurteilung (Fall 2) erfolgte ebenfalls. Gegen dieses Urteil legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Kern des Rechtsstreits: Überprüfung der Verurteilung durch das Amtsgericht, insbesondere ob das Rechtsüberholen zusammen mit der Geschwindigkeitsüberschreitung geahndet werden kann, sowie die Angemessenheit der festgesetzten Geldbußen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Kammergericht Berlin beschränkte mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft die Verfolgung im Fall 1: Der Vorwurf des verbotenen Rechtsüberholens entfällt. Die Verurteilung wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung (um 33 km/h) zusammen mit dem Nichtmitführen der Zulass
Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de Ein Mann stürzt im Treppenhaus seines Wohnhauses auf dem Weg zur Arbeit und verletzt sich schwer – doch die gesetzliche Unfallversicherung verweigert die Anerkennung als Arbeitsunfall. Der Grund: Der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Durchschreiten der Haustür, wie das Sozialgericht Hamburg nun entschied. Damit bleibt der Kläger auf seinen Behandlungskosten […]