Ein Schock für jede Arbeitnehmerin: Erst flattert die Kündigung ins Haus, kurz darauf zeigt der Schwangerschaftstest zwei Striche. Die gesetzliche Frist, um gegen die Kündigung zu klagen, scheint bereits abgelaufen. Doch das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klargestellt: Ein positiver Test allein reicht nicht aus, um die Uhr ticken zu lassen. Erst der Arztbesuch zählt. Laut BAG ist für die Frist einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft die ärztliche Bestätigung entscheidend, nicht ein Heimtest. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Positiver Schwangerschaftstest reicht nicht: Für den rechtlichen Kündigungsschutz ist die ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft entscheidend, nicht der Heimtest. Frist für Kündigungsschutzklage: Normalerweise 3 Wochen nach Zugang der Kündigung – dann muss Klage eingereicht werden. Nachträgliche Klage möglich: Erfährt die Arbeitnehmerin erst nach Ablauf dieser Frist von ihrer Schwangerschaft (durch ärztliche Diagnose), kann sie innerhalb von 2 Wochen danach noch Klage erheben. Unverschuldete Fristversäumnis: Verzögerungen beim Arzttermin gelten als nicht von der Schwangeren zu vertreten. Kündigung unwirksam: War die Arbeitnehmerin im Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger, ist diese regelmäßig rechtswidrig – unabhängig von einem späteren Fristablauf. Wichtig für Betroffene: Nach Kündigung bei Verdacht auf Schwangerschaft schnellstmöglich einen Arzttermin vereinba
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de Das Landgericht Berlin hat die Klage auf Zahlung von Mangelbeseitigungskosten aus einer Gewährleistungsbürgschaft abgewiesen. Die Sicherungsabrede in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Klägerin benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam. Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und ausgewogenen Vertragsgestaltung im Baurecht. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 O 145/22 […]