Nach einem Unfall wollte ein Mann 250.000 Euro von seiner Unfallversicherung. Doch vor Gericht blitzte er ab. Ein ärztliches Attest wurde zum unerwarteten Stolperstein. Das Urteil aus Dresden zeigt, wie wichtig jedes Detail bei der Invaliditätsleistung ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 1213/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Dresden Datum: 11.03.2025 Aktenzeichen: 4 U 1213/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren (Beschluss) Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Person, die nach Unfällen Ansprüche geltend macht und Berufung gegen ein vorheriges Urteil eingelegt hat. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger erlitt im September 2020 zwei Unfälle. Er machte daraus resultierende Gesundheitsschäden geltend. Seine Klage wurde in der ersten Gerichtsinstanz abgewiesen, woraufhin er Berufung einlegte. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Kläger rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung (Invaliditätsfeststellung) vorgelegt hat, die bestätigt, dass seine Gesundheitsschäden dauerhaft sind und eine direkte Folge der Unfälle darstellen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Begründung: Das Gericht entschied, dass der Kläger zu keinem Zeitpunkt eine fristgerechte und formell korrekte Ärztliche Invaliditätsfeststellung vorgelegt hat. Laut Gericht reicht es nicht aus, dass ein Arzt nur einen Gesundheitsschaden bescheinigt. Es muss zusätzlich ärztlich festgestellt werden, dass dieser Schaden eine Folge des Unfalls ist und dass er dauerhaft bestehen bleibt. Da diese Voraussetzungen nicht erfüllt waren, sah das Gericht keine Aussicht auf Erfolg für di
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de „Die Wohnung ist ja an sich sehr schön Schatz, aber die kalten weißen Wände müssen wir mal ein bisschen aufpeppen.“Ab in den Baumarkt, ein paar Liter Farbe gekauft und schon geht’s ans streichen. Die Wohnung sieht doch jetzt viel schöner und gemütlicher aus! Die Freude an der vermeintlich […]