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Heimliche Aufnahme einer Person in ihrer Wohnung – Strafbarkeit

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Heimliche Kamera im Mietzimmer – eigentlich ein Fall für die Strafverfolgung, so könnte man meinen. Doch ein Gerichtsurteil zeigt nun: Nicht jede Aufnahme ist strafbar, selbst in den eigenen vier Wänden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 ORs 24/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 18.03.2025 Aktenzeichen: 4 ORs 24/25 Verfahrensart: Revision (Überprüfung eines Urteils durch ein höheres Gericht) Rechtsbereiche: Strafrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Eine Person, die beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht Warendorf verurteilt, weil er heimlich eine Videokamera im Zimmer seines Untermieters (Zeuge J.) aufgestellt haben soll. Die Kamera zeichnete bei Bewegung Videosequenzen auf. Der Untermieter entdeckte die Kamera am nächsten Tag. Auf den sichergestellten Aufnahmen waren unter anderem Teile einer bekleideten Person, Schuhe, ein Boden und ein Arm zu sehen. Kern des Rechtsstreits: Das Oberlandesgericht Hamm musste prüfen, ob das Urteil des Amtsgerichts Warendorf korrekt war, insbesondere ob die Feststellungen des Amtsgerichts ausreichten, um den Angeklagten wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu verurteilen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Warendorf vom 05.09.2024 wurde aufgehoben. Die sichergestellte Videokamera mit Speicherkarte wurde eingezogen. Folgen: Der Fall muss von einer anderen Abteilung des Amtsgerichts Warendorf neu verhandelt und entschieden werden. Dort wird auch über die Kosten des Revisionsverfahrens entschieden. Der Fall vor Gericht Der Fall: He


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