Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 3x W 65/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Datum: 17.03.2025
Aktenzeichen: 3x W 65/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht, Familienverfahrensrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Der Beschwerdeführer (ein im Testament eingesetzter Miterbe)
Beklagte: Die Antragstellerin des Erbscheins (eine Miterbin) und weitere Beteiligte (darunter die übrigen Miterben und die Eltern des Erblassers)
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Ein Mann, der seit vielen Jahren in der Stadt Y wohnte, erkrankte schwer. Er wurde auf eigenen Wunsch zur besseren Betreuung durch seine in Stadt X lebenden Eltern und Lebensgefährtin in ein Hospiz in Stadt X verlegt. Dort verstarb er wenige Monate später. Kurz vor seinem Tod hatte er ein Testament erstellt und mehrere Personen (die Beteiligten) als Erben eingesetzt. Eine der Erbinnen beantragte beim Amtsgericht Y (letzter Wohnort) einen Erbschein. Dieses Gericht gab das Verfahren an das Amtsgericht X (Sterbeort und Ort des Hospizes) ab. Ein anderer Miterbe war damit nicht einverstanden und legte Beschwerde ein, weil er das Gericht in X nicht für zuständig hielt.
Kern des Rechtsstreits: Es musste geklärt werden, welches Amtsgericht für die Erteilung des Erbscheins zuständig ist: das Gericht am letzten offiziellen Wohnsitz (Y) oder das Gericht am Sterbeort (X), wo der Erblasser die letzten Monate auf eigenen Wunsch im Hospiz verbrachte. Entscheidend war die Frage, wo der „letzte gewöhnliche[…]