Eigentlich sollte sie längst ihre Wohnung räumen. Das Räumungsurteil lag vor. Doch dann, überraschend, die Wende vor Gericht: Die Mieterin erkämpfte sich eine lange Räumungsfrist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 7535/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht München I Datum: 10.10.2024 Aktenzeichen: 14 S 7535/24 Verfahrensart: Beschluss im Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Mietrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Die Klagepartei verlangte die Räumung und Herausgabe einer Wohnung von der Beklagten aufgrund einer Eigenbedarfskündigung. Sie beantragte die Zurückweisung des Antrags der Beklagten auf Gewährung einer (weiteren) Räumungsfrist. Beklagte: Die Beklagte wurde in erster Instanz zur Räumung verurteilt, obwohl sie gesundheitlich beeinträchtigt ist. Sie legte gegen das Urteil Berufung ein, nahm diese jedoch später zurück. Zuletzt beantragte sie nur noch die Gewährung einer Räumungsfrist. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Die Klagepartei hatte der Beklagten wegen Eigenbedarfs gekündigt. Das Gericht erster Instanz verurteilte die Beklagte zur Räumung und gewährte ihr eine Frist bis zum 31.12.2024. Die Beklagte legte Berufung gegen dieses Urteil ein, zog diese aber nach einem Hinweis des Gerichts wieder zurück. Kern des Rechtsstreits: Nachdem die Beklagte ihre Berufung zurückgenommen hatte, ging es nur noch um die Frage, ob und wie lange ihr eine Räumungsfrist über den 31.12.2024 hinaus gewährt werden sollte. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht entschied, dass die Beklagte ihr Rechtsmittel der Berufung verloren hat (durch die Rücknahme). Sie muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Ihr wird eine Räumungsfrist bis zum 30.06.2025 gewährt. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf 8.697,94 Euro festgesetzt. Begrün
Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de LG Wuppertal, Az.: 6 O 1/16, Urteil vom 06.10.2017 Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.852,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 18 % und […]