Getrenntes Paar, gemeinsames Haus, bittere Kündigung. Ein Mann wollte seine Schwiegermutter vor die Tür setzen – und zwang seine Ex-Frau vor Gericht zur Mithilfe. Im Zentrum stand der Streit ums Miteigentum und die Frage, wem das Gesetz mehr Recht gibt: dem Ex-Schwiegersohn oder der betagten Mieterin. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 UF 237/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Celle
- Datum: 19.03.2025
- Aktenzeichen: 21 UF 237/24
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren in einer Familiensache
- Rechtsbereiche: Familienrecht, Mietrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Antragsteller (getrenntlebender Ehemann), der Miteigentümer einer Immobilie ist und von seiner Ehefrau die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages für diese Immobilie verlangt.
- Beklagte: Die Antragsgegnerin (getrenntlebende Ehefrau), die ebenfalls Miteigentümerin der Immobilie ist und der Kündigung des Mietvertrages (Mieterin ist ihre Mutter) bisher nicht zugestimmt hat.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die seit 2021 getrenntlebenden Eheleute sind gemeinsam (je zur Hälfte) Eigentümer eines Einfamilienhauses. Dieses Haus ist an die Mutter der Ehefrau vermietet. Der Ehemann wollte das Mietverhältnis beenden und verlangte von der Ehefrau, der gemeinsamen Kündigung zuzustimmen. Die Ehefrau lebt mit den gemeinsamen Kindern in der früheren Ehewohnung, die nun in ihrem Alleineigentum steht.
- Kern des Rechtsstreits: Ob ein Miteigentümer vom anderen Miteigentümer verlangen kann, der Kündigung eines Mietvertrages über die gemeinsame Immobilie zuzustimmen, insbesondere nach einer Trennung.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass die Ehefrau verpflichtet ist, zusammen mit dem Ehemann die ordentliche Kündigung des Mietvertrages für das gemeinsame Haus gegenüber ihrer Mutter als Mieterin zu erklären. Damit änderte das OLG die vorherige Entscheidung des Amtsgerichts Tostedt.
- Folgen: Die Ehefrau muss nun die Kündigungserklärung mit abgeben. Sie muss die Kosten für das Gerichtsverfahren in beiden Instanzen (Amtsgericht und Oberlandesgericht) tragen. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden (Rechtsbeschwerde wurde zugelassen).
Der Fall vor Gericht
Der Fall: Streit um Kündigung im Miteigentum
Ein komplexer familienrechtlicher Streitfall fand vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle seinen vorläufigen Höhepunkt. Im Zentrum stand die Frage, ob eine Miteigentümerin verpflichtet werden kann, der Kündigung eines Mietvertrages zuzustimmen, den sie gemeinsam mit ihrem getrenntlebenden Ehemann abgeschlossen hatte. Die Mieterin des Objekts ist dabei die Mutter der Antragsgegnerin.
Die Beteiligten und das umstrittene Mietobjekt
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin, ein getrenntlebendes Ehepaar mit zwei gemeinsamen Kindern, sind Miteigentümer eines Einfamilienhauses. Dieses Haus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur ehemaligen Ehewohnung, welche nun im Alleineigentum der Antragsgegnerin steht und von ihr und den Kindern bewohnt wird. Die Eheleute hatten das Haus gemeinsam erworben. Im Jahr 2019 vermieteten die Eheleute das Einfamilienhaus an die Mutter der Antragsgegnerin. Die Mieterin, zum Zeitpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung über 80 Jahre alt, zahlte eine monatliche Nettokaltmiete von 1.050 Euro. Dieses Mietverhältnis bildet den Kern des rechtlichen Konflikts zwischen den getrennten Ehepartnern….