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Gemeinsame Kündigung eines Mietvertrages durch Miteigentümer

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Getrenntes Paar, gemeinsames Haus, bittere Kündigung. Ein Mann wollte seine Schwiegermutter vor die Tür setzen – und zwang seine Ex-Frau vor Gericht zur Mithilfe. Im Zentrum stand der Streit ums Miteigentum und die Frage, wem das Gesetz mehr Recht gibt: dem Ex-Schwiegersohn oder der betagten Mieterin.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 21 UF 237/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Celle
Datum: 19.03.2025
Aktenzeichen: 21 UF 237/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren in einer Familiensache
Rechtsbereiche: Familienrecht, Mietrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Der Antragsteller (getrenntlebender Ehemann), der Miteigentümer einer Immobilie ist und von seiner Ehefrau die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages für diese Immobilie verlangt.
Beklagte: Die Antragsgegnerin (getrenntlebende Ehefrau), die ebenfalls Miteigentümerin der Immobilie ist und der Kündigung des Mietvertrages (Mieterin ist ihre Mutter) bisher nicht zugestimmt hat.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Die seit 2021 getrenntlebenden Eheleute sind gemeinsam (je zur Hälfte) Eigentümer eines Einfamilienhauses. Dieses Haus ist an die Mutter der Ehefrau vermietet. Der Ehemann wollte das Mietverhältnis beenden und verlangte von der Ehefrau, der gemeinsamen Kündigung zuzustimmen. Die Ehefrau lebt mit den gemeinsamen Kindern in der früheren Ehewohnung, die nun in ihrem Alleineigentum steht.
Kern des Rechtsstreits: Ob ein Miteigentümer vom anderen Miteigentümer verlangen kann, der Kündigung eines Mietvertrages über die gemeinsame Immobilie zuzustimmen, insbesondere nach einer Trennung.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass die Ehefrau verpflichtet ist, zusammen mit dem Ehemann die ordentliche Kündigung des Mietvertrages für das gemeinsame Haus gegenüber ihrer Mutter als Mieteri[…]


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