Ein lockerer Kick mit Kollegen nach Feierabend oder das große, firmeninterne Fußballturnier – klingt nach Spaß und Teambuilding. Doch was passiert, wenn aus dem sportlichen Ehrgeiz heraus ein Foul passiert oder man unglücklich stürzt? Ist eine Verletzung bei solchen Events automatisch ein Arbeitsunfall? Das Bundessozialgericht hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen, die weitreichende Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat. Sportlicher Ehrgeiz bei Firmenfußballturnieren: Verletzungen fallen laut BSG nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp BSG-Urteil vom 26.09.2024 (Az. B 2 U 14/22 R): Verletzung bei einem firmeninternen Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall. Sachverhalt: Mitarbeiter einer Unternehmensgruppe verletzte sich beim jährlichen Firmenfußballturnier am Knie – die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Begründung des Gerichts: Teilnahme am Turnier war keine arbeitsvertragliche Pflicht Kein versicherter Betriebssport wegen fehlendem Ausgleichszweck, fehlender Regelmäßigkeit und dominierendem Wettkampfcharakter Keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, da nur für fußballinteressierte Mitarbeiter konzipiert Kein überwiegender Werbezweck, da primär interner Charakter Praxisfolgen: Bei Sportturnieren mit Wettkampfcharakter besteht in der Regel kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz Nur regelmäßiger, gesundheitsorientierter Betriebssport oder echte Gemeinschaftsveranstaltungen für alle Mitarbeiter sind geschützt Empfehlung: Arbeitnehmer sollte
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BGH Az: VIII ZR 97/11 Urteil vom 21.09.2011 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 21. September 2011 für Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin vom 7. März 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung […]