In der Hochphase der Corona-Pandemie ging es um jede Schutzmaske, um jeden Schutzkittel. Ein Unternehmen versprach die Lieferung von Millionen von Schutzausrüstungen und garantierte Liefertermine. Doch statt der dringend erwarteten Ware gab es plötzlich dreiste Lügen über angeblich erfolgte Teillieferungen – und nun ein Urteil, das Käuferrechte stärkt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 64/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Düsseldorf
- Datum: 15.01.2025
- Aktenzeichen: 14 U 64/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Partei (Klägerin), die Schadensersatz und die Rückgabe (Rückabtretung) einer Forderung verlangt.
- Beklagte: Eine Gesellschaft (die Beklagte), von der die Klägerin Schadensersatz fordert. Ursprünglich war auch ein Rechtsanwalt und Steuerberater, der Verwaltungsrat dieser Gesellschaft war, verklagt; dieser war jedoch im Berufungsverfahren nicht mehr direkt betroffen, außer bei der Kostenentscheidung.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Klägerin hatte einen Auftrag zur Lieferung von Schutzmasken und Schutzkitteln im Wert von über 23 Millionen Euro erhalten. Da sie diese nicht selbst herstellt, trat sie mit den Beklagten in Kontakt. Die Klägerin verklagte die Beklagte anschließend (im Wege einer Teilklage, d.h. sie forderte nur einen Teil ihres behaupteten Gesamtschadens) auf Schadensersatz und Rückgabe einer Forderung.
- Kern des Rechtsstreits: Anspruch der Klägerin gegen die beklagte Gesellschaft auf Schadensersatz und Rückgabe einer Forderung im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft für Schutzausrüstung.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht änderte ein früheres Urteil des Landgerichts Düsseldorf ab. Es bestätigte teilweise ein noch älteres Urteil des Landgerichts dahingehend, dass die beklagte Gesellschaft verurteilt wird, an die Klägerin 25.000 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen.
- Folgen: Die beklagte Gesellschaft muss 25.000 Euro plus Zinsen an die Klägerin zahlen. Sie trägt auch fast die gesamten Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Die Klägerin muss lediglich die Kosten tragen, die durch die ursprüngliche Klage gegen den nicht mehr im Fokus stehenden Rechtsanwalt und Steuerberater entstanden sind, sowie einen sehr geringen Teil (1%) der übrigen Kosten der ersten Instanz. Das Urteil kann sofort vollstreckt werden, wobei beide Seiten die Vollstreckung durch Hinterlegung einer Sicherheit abwenden können.
Der Fall vor Gericht
Oberlandesgericht stärkt Käuferrechte bei Lieferverzug und Täuschung
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Käufern gestärkt, wenn Verkäufer vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten und zudem falsche Angaben zur Lieferung machen. Das Gericht änderte eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ab und verurteilte eine Verkäuferin zur Zahlung von Schadensersatz. Der Fall betraf die Lieferung von Schutzausrüstung in der Frühphase der Corona-Pandemie.
Hintergrund: Ein Großauftrag für Schutzausrüstung
Im April 2020 erhielt die Klägerin von einer zentralen Beschaffungsstelle den Zuschlag für die Lieferung von Schutzmasken und Schutzkitteln. Das Auftragsvolumen betrug beachtliche 23,4 Millionen Euro netto. Da die Klägerin die Produkte nicht selbst herstellte, suchte sie nach einem Lieferanten und kam mit den Beklagten in Kontakt. Einer der Beklagten war Verwaltungsrat der später verklagten Verkäuferfirma (Beklagte zu 2.)….