Ein mündliches Versprechen, vermeintliche „Freundschaftspreise“ – und am Ende kein Cent Lohn. In Karlsruhe platzte der Traum eines Handwerkers, als ein Gericht eine „Schwarzgeldabrede“ witterte. Für Carport, Einfahrt und mehr sollte er über 15.000 Euro bekommen, doch stattdessen erlebte er eine Nullnummer. Das Urteil zeigt: Wer auf „Ohne-Rechnung“-Deals setzt, riskiert alles. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 160/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Karlsruhe Datum: 09.10.2024 Aktenzeichen: 6 O 160/23 Verfahrensart: Urteil Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Betreiber eines Geschäftsbetriebs für „Dienstleistungen rund um Haus & Garten“, der für erbrachte Arbeiten Werklohn vom Beklagten fordert. Beklagte: Zimmerermeister, der den Kläger für verschiedene Arbeiten an seinen Grundstücken beauftragt hat. Er selbst hat ebenfalls Arbeiten für den Kläger ausgeführt. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger führte im Jahr 2022 Arbeiten für den Beklagten an dessen Privat- und Gewerbeanwesen durch. Eine frühere Rechnung für Arbeiten am Privatanwesen aus dem Frühjahr 2022 wurde vom Beklagten bezahlt. Der Beklagte führte ebenfalls Arbeiten für den Kläger aus (Ausbau eines Seecontainers, Bau einer Treppe, Abdichtung eines Kamins), die bis Mai 2023 weder abgerechnet noch bezahlt wurden. Der Kläger fordert nun weiteren Werklohn vom Beklagten. Kern des Rechtsstreits: Streit über die Bezahlung (Werklohn) für vom Kläger erbrachte Arbeiten an den Grundstücken des Beklagten. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage des Klägers wurde abgewiesen. Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil kann vorläufig vollstreckt werden, wenn der Beklagte eine Siche
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Einbrecher erbeuten in Hamburger Bankfiliale Wertgegenstände im Wert von über 100.000 Euro – Bank muss für den Schaden aufkommen. Gericht urteilt: Sicherheitsmängel im Tresorraum waren mitverantwortlich für den Einbruch. Die Bank hatte nach einem ähnlichen Vorfall in einer anderen Filiale keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 302 O […]