Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Energieberater schuldet fachlich zutreffende Beratung – Dienstvertragsrecht

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Staatliche Förderung für die Haus-Sanierung – für viele Eigentümer ein Traum, der sich schnell in Luft auflösen kann. Ein Berliner erlebte nun, wie eine fehlerhafte Energieberatung nicht nur den Zuschuss kostete, sondern auch ein Gerichtsurteil nach sich zog. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 O 197/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Berlin II – Zivilkammer 30 Datum: 18.02.2025 Aktenzeichen: 30 O 197/23 Verfahrensart: Urteil in einem Zivilverfahren Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Privatperson, die die Beklagte mit einer Energieberatung beauftragte und nun Schadensersatz fordert. Beklagte: Ein Unternehmen, das Energieberatungen durchführt und vom Kläger beauftragt wurde. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger beauftragte die Beklagte im April 2021 mit einer Energieberatung für die Sanierung seines Einfamilienhauses. Die Beklagte sollte laut Angebot einen Bericht erstellen, der den Kläger zur Beantragung von KfW-Zuschüssen berechtigt. Hierfür wurde ein Honorar vereinbart. Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagte ihre vertraglichen Pflichten aus dem Energieberatungsvertrag verletzt hat und dem Kläger dadurch ein ersatzpflichtiger Schaden in Form entgangener Fördermittel entstanden ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wurde zur Zahlung von 6.093,04 Euro Schadensersatz an den Kläger verurteilt. Diese Zahlung erfolgt Zug um Zug gegen die Abtretung der Rechte des Klägers aus einem laufenden Widerspruchsverfahren bezüglich eines aufgehobenen Förderungsbescheids. Zusätzlich muss die Beklagte 368,78 Euro für außergerichtliche Anwaltskosten zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Folgen: Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 90 % von


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv