Staatliche Förderung für die Haus-Sanierung – für viele Eigentümer ein Traum, der sich schnell in Luft auflösen kann. Ein Berliner erlebte nun, wie eine fehlerhafte Energieberatung nicht nur den Zuschuss kostete, sondern auch ein Gerichtsurteil nach sich zog. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 O 197/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Berlin II – Zivilkammer 30
- Datum: 18.02.2025
- Aktenzeichen: 30 O 197/23
- Verfahrensart: Urteil in einem Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Privatperson, die die Beklagte mit einer Energieberatung beauftragte und nun Schadensersatz fordert.
- Beklagte: Ein Unternehmen, das Energieberatungen durchführt und vom Kläger beauftragt wurde.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger beauftragte die Beklagte im April 2021 mit einer Energieberatung für die Sanierung seines Einfamilienhauses. Die Beklagte sollte laut Angebot einen Bericht erstellen, der den Kläger zur Beantragung von KfW-Zuschüssen berechtigt. Hierfür wurde ein Honorar vereinbart.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagte ihre vertraglichen Pflichten aus dem Energieberatungsvertrag verletzt hat und dem Kläger dadurch ein ersatzpflichtiger Schaden in Form entgangener Fördermittel entstanden ist.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wurde zur Zahlung von 6.093,04 Euro Schadensersatz an den Kläger verurteilt. Diese Zahlung erfolgt Zug um Zug gegen die Abtretung der Rechte des Klägers aus einem laufenden Widerspruchsverfahren bezüglich eines aufgehobenen Förderungsbescheids. Zusätzlich muss die Beklagte 368,78 Euro für außergerichtliche Anwaltskosten zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
- Folgen: Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 90 % von der Beklagten und zu 10 % vom Kläger getragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen eine Sicherheitsleistung. Beide Parteien können die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung abwenden.
Der Fall vor Gericht
Der Fall: Energieberatung mit Folgen vor dem Landgericht Berlin II
Ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin II (Az.: 30 O 197/23) beleuchtet die Pflichten eines Energieberaters. Ein Hauseigentümer hatte auf eine fehlerhafte Beratung vertraut und verlor dadurch eine zugesagte staatliche Förderung für seine Sanierungsmaßnahmen. Das Gericht entschied nun über die Haftung des Beratungsunternehmens.
Hintergrund: Sanierungswunsch trifft auf Förderdschungel
Der Kläger, ein privater Hauseigentümer, plante im Jahr 2021 eine energetische Sanierung seines Einfamilienhauses. Um von staatlichen Zuschüssen zu profitieren, beauftragte er im April 2021 die Beklagte, ein spezialisiertes Energieberatungsunternehmen. Ziel war es, fachkundige Unterstützung bei der Planung und Beantragung von Fördermitteln zu erhalten.
Das Beratungsversprechen: Zugang zu KfW-Zuschüssen
Grundlage der Beauftragung war ein Angebot der Beklagten vom 8. April 2021. Darin verpflichtete sich das Unternehmen ausdrücklich: „Der Berater verpflichtet sich, einen Vor-Ort-Bericht oder individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen, der den Beratungsempfänger berechtigt, KfW-Zuschüsse zu beantragen“. Für diese Leistung wurde ein Honorar von 2.017,05 Euro vereinbart….