Hausübergabe verweigert, obwohl das Eigenheim noch Mängel aufwies? Ein Bauträger in Karlsruhe versuchte genau das – und scheiterte vor Gericht. Die Richter ordneten die sofortige Übergabe an, noch bevor alle Arbeiten abgeschlossen waren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 12/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Karlsruhe Datum: 26.02.2025 Aktenzeichen: 1 O 12/25 Verfahrensart: Einstweilige Verfügung Rechtsbereiche: Bauträgerrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Käufer einer Doppelhaushälfte (im Text „Antragsteller“ genannt), die per Bauträgervertrag vom 20.08.2024 erworben wurde und nun die Übergabe im Eilverfahren fordern. Beklagte: Bauträgerin (im Text „Antragsgegnerin“ genannt), die sich im Vertrag zur Herstellung und Übergabe der Doppelhaushälfte verpflichtet hat. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Die Kläger kauften von der Beklagten eine Doppelhaushälfte per Bauträgervertrag für 684.000,00 €. Die Beklagte verpflichtete sich, das Objekt bis spätestens 01.12.2024 bezugsfertig und bis 15.12.2024 vollständig fertigzustellen. Zum Zeitpunkt des Urteils war die Doppelhaushälfte bezugsfertig hergestellt und teilweise abgenommen. Kern des Rechtsstreits: Die Kläger verlangten im Wege eines Eilverfahrens (einstweilige Verfügung) die sofortige Übergabe des Besitzes an der Doppelhaushälfte von der Beklagten. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wird verpflichtet, den Besitz an der im Bauträgervertrag genannten Doppelhaushälfte, einschließlich aller Schlüssel für Haus und Briefkasten, an die Kläger zu übergeben. Folgen: Die Beklagte muss die Doppelhaushälfte an die Kläger herausgeben und die Kosten des Gerichtsverfahrens t
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Hamm Az: 20 U 218/06 Urteil vom 10.08.2007 Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. August 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe: I. Die Klägerin nimmt die Beklagte aus […]