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Bauträgervertrag – Ratenplan unwirksam – Besitzübergabe

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Hausübergabe verweigert, obwohl das Eigenheim noch Mängel aufwies? Ein Bauträger in Karlsruhe versuchte genau das – und scheiterte vor Gericht. Die Richter ordneten die sofortige Übergabe an, noch bevor alle Arbeiten abgeschlossen waren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 12/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Karlsruhe Datum: 26.02.2025 Aktenzeichen: 1 O 12/25 Verfahrensart: Einstweilige Verfügung Rechtsbereiche: Bauträgerrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Käufer einer Doppelhaushälfte (im Text „Antragsteller“ genannt), die per Bauträgervertrag vom 20.08.2024 erworben wurde und nun die Übergabe im Eilverfahren fordern. Beklagte: Bauträgerin (im Text „Antragsgegnerin“ genannt), die sich im Vertrag zur Herstellung und Übergabe der Doppelhaushälfte verpflichtet hat. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Die Kläger kauften von der Beklagten eine Doppelhaushälfte per Bauträgervertrag für 684.000,00 €. Die Beklagte verpflichtete sich, das Objekt bis spätestens 01.12.2024 bezugsfertig und bis 15.12.2024 vollständig fertigzustellen. Zum Zeitpunkt des Urteils war die Doppelhaushälfte bezugsfertig hergestellt und teilweise abgenommen. Kern des Rechtsstreits: Die Kläger verlangten im Wege eines Eilverfahrens (einstweilige Verfügung) die sofortige Übergabe des Besitzes an der Doppelhaushälfte von der Beklagten. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wird verpflichtet, den Besitz an der im Bauträgervertrag genannten Doppelhaushälfte, einschließlich aller Schlüssel für Haus und Briefkasten, an die Kläger zu übergeben. Folgen: Die Beklagte muss die Doppelhaushälfte an die Kläger herausgeben und die Kosten des Gerichtsverfahrens t


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