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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall beim Einfahren von Parkbucht auf Fahrbahn

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Ausparken – ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, der teuer zu stehen kommt. In Hanau krachte es in einer Parklücke, und die Schuldfrage landete vor Gericht. Das Urteil des Amtsgerichts fiel überraschend eindeutig aus. Zum vorliegenden Urteil Az.: 39 C 329/21 (19) | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Hanau Datum: 05.06.2023 Aktenzeichen: 39 C 329/21 (19) Beteiligte Parteien: Kläger: Die Eigentümerin und Fahrerin eines Pkw, die Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls fordert. Sie ist der Ansicht, die Gegenseite müsse zu 100% für den Unfall haften. Beklagte: Der Fahrer des anderen beteiligten Pkw und dessen Haftpflichtversicherung. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Am 16.06.2021 gegen 9:30 Uhr befuhr die Klägerin eine Straße in R. Der andere beteiligte Fahrer parkte zu diesem Zeitpunkt in einer Parkbucht am rechten Straßenrand. Es kam zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge. Die Klägerin ließ ein Gutachten über die Schäden an ihrem Fahrzeug erstellen und beziffert ihren Schaden auf 1.418,99 €. Sie forderte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erfolglos zur Zahlung auf. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, wer die Schuld an dem Unfall trägt und wer deshalb für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Die Klägerin forderte vollständigen Ersatz ihres Schadens. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Fahrer des anderen Pkw und dessen Haftpflichtversicherung müssen als Gesamtschuldner 1.418,99 € Schadensersatz an die Klägerin zahlen, zuzüglich Zinsen seit dem 23.11.2021. Sie müssen ebenfalls die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Klägerin in Höhe von 220,27 € erstatten, zuzüglich Zinsen seit dem 13.01.2022. Es wurde festgestellt, dass der Fahrer und seine Versicherung als Gesamtschuldner auch für alle zukünftigen materiellen Schäden haften,


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