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Unfallversicherung – Kausalität Unfall für die Gesundheitsbeeinträchtigung

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Ein harmloser Stolperer im Alltag – und plötzlich geht es um viel Geld. Eine Frau war überzeugt: Ihre Arthrose im Daumen – ausgelöst durch einen Sturz – muss die Unfallversicherung bezahlen. Doch Gutachter und Gericht machten einen Strich durch die Rechnung. Am Ende blieb die Klägerin auf den Kosten für ihren Daumen sitzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 108/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Frankfurt Datum: 03.01.2024 Aktenzeichen: 3 U 108/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren (Entscheidung durch Beschluss) Beteiligte Parteien: Kläger: Partei, die Berufung eingelegt hat, nachdem ihre Zahlungsklage über 76.693,77 € vom Landgericht Frankfurt (Az. 2-23 O 385/20) abgewiesen wurde. Beklagte: Partei, die beantragt hat, die Berufung zurückzuweisen. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Eine Klägerin legte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27.04.2023 (Az. 2-23 O 385/20) ein. Mit diesem Urteil war ihre Forderung auf Zahlung von 76.693,77 € nebst Zinsen abgewiesen worden. Kern des Rechtsstreits: Ob die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung ihrer Zahlungsklage Aussicht auf Erfolg hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Begründung: Das Gericht war einstimmig der Meinung, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine mündliche Verhandlung wurde deshalb als nicht notwendig erachtet. Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung, die eine Entscheidung durch Urteil erfordern würde. Das Gericht verwies zur Begründung auf einen früheren Hinweisbeschluss vom 13.11.2023 und stellte fest, dass die letzte Stellungnahme der Klägerin keine neuen, überzeugenden Argumente enthielt. Folgen: D


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