Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Notarentwurfsbeauftragung durch Makler – Auftraggeber

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Der Traum vom Eigenheim platzt, die Enttäuschung ist groß – und dann flattert unerwartet eine Rechnung vom Notar ins Haus. Wer soll das bezahlen? Ein Gericht musste klären, ob Kaufinteressenten auf Notarkosten sitzen bleiben, wenn ein Makler vorschnell einen Kaufvertragsentwurf in Auftrag gibt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 W 45/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Frankfurt
  • Datum: 07.10.2024
  • Aktenzeichen: 20 W 45/22
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Notarkostenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Kaufinteressentin, die sich gegen die Notarkostenrechnung wandte
  • Beklagte: Notar, der die Kostenrechnung erstellt hatte

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Kaufinteressentin erkundigte sich über ihre Maklerin per E-Mail bei einem Notariat nach den Kosten, die anfallen würden, wenn sie einen Kaufvertragsentwurf für eine Immobilie „bestellen“ und der Kauf später doch nicht zustande kommen würde. Eine Notariatsangestellte nannte daraufhin einen Betrag. Später stellte der Notar der Kaufinteressentin Kosten für die Erstellung eines Entwurfs in Rechnung. Dagegen legte die Kaufinteressentin Beschwerde ein.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob durch die E-Mail-Anfrage der Maklerin, welche eine E-Mail der Kaufinteressentin enthielt, bereits ein verbindlicher und kostenpflichtiger Auftrag zur Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs durch die Kaufinteressentin erteilt wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Kostenberechnung des Notars wurde aufgehoben.
  • Folgen: Die Kaufinteressentin muss die in Rechnung gestellten Notarkosten für den Entwurf nicht bezahlen. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen, sodass der Fall möglicherweise noch weiter verhandelt wird. Für das Beschwerdeverfahren fallen keine Gerichtskosten an, und die Beteiligten müssen ihre eigenen notwendigen Auslagen (z.B. Anwaltskosten) selbst tragen.

Der Fall vor Gericht


Entscheidung des OLG Frankfurt zur Notarkostenhaftung bei Maklerbeauftragung

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 07. Oktober 2024 (Az.: 20 W 45/22) eine wichtige Entscheidung zur Frage getroffen, wer die Kosten für einen Notarentwurf tragen muss, wenn ein Immobilienkaufvertrag letztlich nicht zustande kommt. Konkret ging es darum, ob eine Kaufinteressentin für die Kosten haftet, wenn die Immobilienmaklerin den Notar mit der Erstellung des Entwurfs beauftragt hat.

Der Hintergrund: Geplanter Wohnungskauf scheitert

Anfang 2021 interessierte sich eine Frau (die spätere Beteiligte zu 2) für den Kauf einer Eigentumswohnung samt Stellplatz in Stadt1 zum Preis von 791.675 Euro. Verkäuferin war eine GmbH. Die Kommunikation lief über eine Immobilienmaklerin. Schon frühzeitig zeigte sich die Kaufinteressentin vorsichtig bezüglich möglicher Kosten.

Frühe Anfrage zu Notarkosten

Am Abend des 11. Februar 2021 erkundigte sich die Kaufinteressentin per E-Mail bei ihrer Maklerin nach den Notarkosten, die anfallen würden, falls sie einen Kaufvertragsentwurf „bestelle“, der Kauf aber später doch nicht zustande käme. Die Maklerin leitete diese Anfrage noch am selben Abend an das Notariat des späteren Beteiligten zu 1 weiter.

Auskunft des Notariats

Das Notariat antwortete der Maklerin umgehend. Es teilte mit, dass für die reine Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs ohne anschließende Beurkundung Gebühren von etwa 3.500 Euro anfallen würden….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv