Im Gerichtssaal flogen die Worte. Reicht ein hitziges Streitgespräch, um die Unparteilichkeit eines medizinischen Gutachters zu kippen? Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schwer das ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 W 24/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Frankfurt
- Datum: 06.03.2025
- Aktenzeichen: 17 W 24/24
- Verfahrensart: sofortige Beschwerde
- Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Sozialrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Klägerin (Beschwerdeführerin in diesem Verfahren) macht Schadensersatzansprüche geltend, die ursprünglich einer Patientin zustanden und aufgrund gesetzlicher Regelungen (§ 116 SGB X) auf sie übergegangen sind. Sie beantragte, den gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen und legte Beschwerde ein, nachdem dieser Antrag vom vorherigen Gericht zurückgewiesen wurde.
- Beklagte: Die Beklagte (aus dem ursprünglichen Verfahren), gegen die sich die Schadensersatzansprüche wegen mutmaßlicher Behandlungsfehler richten.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Patientin erhielt 2015 eine Knieprothese und musste sich danach mehreren Folgebehandlungen unterziehen. Die Klägerin (als Rechtsnachfolgerin der Patientin, vermutlich eine Krankenkasse) verklagte die Beklagte (vermutlich das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt) auf Schadensersatz. Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen (A) mit einem Gutachten. Nach Vorlage des Gutachtens kam es in einer mündlichen Verhandlung zu einer kontroversen Diskussion zwischen dem Anwalt der Klägerin und dem Sachverständigen. Daraufhin stellte die Klägerin einen Antrag, den Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen. Dieser Antrag wurde vom Gericht erster Instanz zurückgewiesen. Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich die Klägerin nun an das OLG Frankfurt und verfolgt den Befangenheitsantrag weiter.
- Kern des Rechtsstreits: Das OLG Frankfurt musste prüfen, ob die Zurückweisung des Befangenheitsantrags gegen den Sachverständigen durch die Vorinstanz korrekt war. Es ging also um die Frage, ob Gründe vorlagen, die aus Sicht der Klägerin ein berechtigtes Misstrauen an der Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigen könnten.
Der Fall vor Gericht
OLG Frankfurt: Keine Befangenheit des medizinischen Sachverständigen trotz Streitgespräch
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Beschwerde einer Klägerin zurückgewiesen. Diese hatte versucht, einen gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Das Gericht sah keine ausreichenden Gründe, an der Unparteilichkeit des Experten zu zweifeln, obwohl es zu einer hitzigen Auseinandersetzung im Gerichtssaal kam.
Hintergrund des komplexen Arzthaftungsfalls
Die Klägerin, vermutlich eine Krankenversicherung, macht Ansprüche aus übergegangenem Recht geltend (§ 116 SGB X, cessio legis). Das bedeutet, sie fordert Schadensersatz für Behandlungskosten, die sie für ihre Versicherte übernommen hat. Die Versicherte wurde am 25. November 2015 in der Klinik der Beklagten am Knie operiert und erhielt eine Schlittenprothese. Es folgten mehrere komplizierte Nachbehandlungen. Bereits im Februar 2016 musste in der Klinik der Beklagten ein Teil der Prothese ausgetauscht werden. Spätere Operationen fanden in anderen Kliniken statt, darunter eine Innenbandrekonstruktion im November 2016 und ein kompletter Prothesenwechsel im März 2017. Zusätzlich trat eine Nervenschädigung auf….