Blutgrätsche im Amateurspiel, Knochenbruch und die Frage nach dem Schmerzensgeld. Ein aktuelles Urteil aus München macht deutlich: Nicht jedes Foul im Fußball führt automatisch zur Haftung. Wer auf dem Platz hart einsteckt, muss vor Gericht noch lange nicht gewinnen. Für Amateurfußballer gelten bei Verletzungen im Zweikampf strenge Regeln, wenn es um Schadensersatz geht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 3374/24 e | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG München Datum: 30.01.2025 Aktenzeichen: 19 U 3374/24 e Verfahrensart: Berufungsverfahren (Hinweisbeschluss) Rechtsbereiche: Haftungsrecht (Sportunfälle), Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der bei einem Fußballspiel verletzte Spieler, der im Berufungsverfahren Schadensersatz fordert. Beklagte: Der Spieler, der die Verletzung verursacht haben soll und gegen dessen Haftung sich der Kläger wendet. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Ein Kläger verlangte Schadensersatz, nachdem er bei einem Zweikampf während eines Fußballspiels durch einen anderen Spieler verletzt wurde. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der verletzende Spieler für die Verletzung haftet oder ob ein Haftungsausschluss greift, weil Verletzungen beim Fußballspielen typischerweise in Kauf genommen werden. Entscheidend war, ob dem verletzenden Spieler ein schwerer Regelverstoß oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht kündigte an, die Berufung des Klägers zurückzuweisen und damit die Entscheidung der Vorinstanz (Landgericht München II, Az. 8 O 5274/20 vom 05.09.2024) zu bestätigen. Begründung: Grundsätzlich nehmen Teilnehmer an gefährlichen Sportarten wie Fußb
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Amtsgericht Charlottenburg Az: 202 C 180/13 Urteil vom 17.10.2013 Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 2.849,12 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 670,00 € seit dem 06.09.2012, seit dem 05.10.2012 und seit dem 06.11.2012, aus 57,01 € seit dem 06.12.2012, […]