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Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen Fahrtenbuchauflage – Streitwertfestsetzung

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Verkehrssünder unbekannt, Fahrtenbuch erzwungen: Für eine Frau wurde diese Auflage nun Realität – und teuer. Weil der Fahrer ihres Wagens nach einem Verkehrsverstoß nicht zu finden war, muss sie nun ein Fahrtenbuch führen – so entschied ein Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 B 1560/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 19.12.2024 Aktenzeichen: 10 B 1560/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im einstweiligen Rechtsschutz Beteiligte Parteien: Kläger: Antragstellerin (Fahrzeughalterin, die sich gegen die Fahrtenbuchauflage und Kostenfestsetzung wehrt) Beklagte: Antragsgegner (Behörde, die die Fahrtenbuchauflage wegen eines nicht aufgeklärten Verkehrsverstoßes angeordnet hat) Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Mit dem Fahrzeug der Antragstellerin wurde am 7. September 2023 ein Verkehrsverstoß begangen. Da der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte, ordnete die Behörde (Antragsgegner) mit Bescheid vom 20. Februar 2024 an, dass für das Fahrzeug 18 Monate lang ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Zudem wurden Kosten in Höhe von 73,45 Euro festgesetzt. Die Behörde ordnete an, dass die Fahrtenbuchauflage sofort zu befolgen ist. Die Antragstellerin legte dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Kassel ein und beantragte zusätzlich, dass die Pflicht zur Führung des Fahrtenbuchs vorläufig ausgesetzt wird (einstweiliger Rechtsschutz). Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag ab. Gegen diese Ablehnung legte die Antragstellerin Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein. Kern des Rechtsstreits: War die Anordnung der Fahrtenbuchauflage und deren Sofortige Vollziehbarkeit durch die Behörde rechtmäßig, obwohl der Fahrer nach dem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden konnte? War die Ablehnung des Eilantrags durch das Verwaltungsgeri


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