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Bußgeldverhandlung – Verwerfungsurteil – Ausschöpfung aller Erkenntnisquellen

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Geblitzt und krankgeschrieben: Eigentlich sollte ein ärztliches Attest alles erklären, doch vor Gericht wurde die Krankmeldung zum Zankapfel. Statt sich mit der Raserei zu befassen, entbrannte ein Streit um die Gültigkeit des Attests. Musste das Gericht die Krankmeldung genauer prüfen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 210 SsBs 740/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Karlsruhe
  • Datum: 15.01.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 210 SsBs 740/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Bußgeldsache
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Landratsamt Rastatt: Erließ den ursprünglichen Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen.
  • Betroffener: Legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und war im Verfahren vor dem Amtsgericht beteiligt. Seine Abwesenheit wurde dort nicht als entschuldigt angesehen.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, außerorts 93 km/h zu schnell gefahren zu sein. Das Landratsamt Rastatt verhängte daraufhin per Bußgeldbescheid vom 10.02.2023 ein Bußgeld von 700 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Betroffene legte Einspruch ein. Das Amtsgericht Bühl verwarf diesen Einspruch mit Urteil vom 06.09.2024, weil der Betroffene nicht zum Gerichtstermin erschienen war und das Gericht das vorgelegte ärztliche Attest (ausgestellt am 04.09.2024, bescheinigte Transport- und Verhandlungsunfähigkeit wegen akuter Infektionserkrankung bis 10.09.2024) nicht als ausreichende Entschuldigung ansah. Das Amtsgericht bemängelte, dass die Art der Erkrankung, die Symptome und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen nicht konkret genug beschrieben waren.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob das vom Betroffenen vorgelegte ärztliche Attest ausreichte, um seine Abwesenheit in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht gemäß § 74 Abs. 2 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) zu entschuldigen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Bühl vom 06. September 2024 wurde aufgehoben.
  • Folgen: Die Angelegenheit wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Bühl zurückverwiesen. Dieses Gericht muss nun erneut über den Einspruch des Betroffenen entscheiden und auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens befinden.

Der Fall vor Gericht


Streit um ärztliches Attest führt zur Aufhebung eines Bußgeldurteils

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Bühl aufgehoben. Das Amtsgericht hatte den Einspruch eines Autofahrers gegen einen Bußgeldbescheid verworfen, weil dieser nicht zur Verhandlung erschienen war. Das OLG sah jedoch Mängel in der Art und Weise, wie das Amtsgericht die Entschuldigung des Betroffenen bewertet hatte.

Der ursprüngliche Vorwurf: Massive Geschwindigkeitsüberschreitung

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß. Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 93 km/h überschritten zu haben. Das Landratsamt Rastatt verhängte daraufhin am 10. Februar 2023 einen Bußgeldbescheid über 700 Euro Geldbuße und ordnete zusätzlich ein dreimonatiges Fahrverbot an.

Einspruch und das Problem der Abwesenheit

Der Autofahrer legte gegen diesen Bescheid Einspruch ein, wodurch eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bühl notwendig wurde. Zu diesem Termin erschien der Betroffene jedoch nicht persönlich….


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