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Bußgeldverhandlung – Erörterung Vorsatzproblematik in Hauptverhandlung

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Einmal zu tief aufs Gaspedal getreten, schon flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus. Doch für einen Autofahrer wurde es vor Gericht unerwartet teuer. Weil Richter plötzlich von Vorsatz ausgingen, drohte eine Verdopplung der Strafe – ein Fehler, den das Oberlandesgericht nun korrigierte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 4/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Brandenburg
  • Datum: 10.02.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 4/25
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerde
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Betroffener (legt Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts ein)
  • Ursprüngliche Behörde: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg – Zentrale Bußgeldstelle (erließ den ursprünglichen Bußgeldbescheid)

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Betroffener erhielt einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens (42 km/h zu viel außerorts) über 385 € und einem Monat Fahrverbot. Die Bußgeldhöhe berücksichtigte bereits Voreintragungen. Der Betroffene legte Einspruch ein. Das Amtsgericht Oranienburg wies vor der Verhandlung darauf hin, dass eventuell eine höhere Strafe wegen grober Fahrlässigkeit möglich sei. Der Betroffene erschien nicht zur Verhandlung (war aber von der Erscheinenspflicht entbunden worden). Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein.
  • Kern des Rechtsstreits: Überprüfung des Urteils des Amtsgerichts Oranienburg auf Rechtsfehler durch das OLG Brandenburg aufgrund der eingelegten Rechtsbeschwerde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Oranienburg vom 26. September 2024 wird aufgehoben. Der Fall wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Oranienburg zurückgeschickt.
  • Folgen: Das Amtsgericht Oranienburg muss den Fall neu verhandeln und entscheiden. Dabei muss es auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens befinden.

Der Fall vor Gericht


Hintergrund des Falls: Geschwindigkeitsüberschreitung und Bußgeldbescheid

Ein Autofahrer wurde außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit einer Geschwindigkeit geblitzt, die 42 km/h über dem erlaubten Limit lag. Die zuständige Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg ging zunächst von einer fahrlässigen Begehung aus. Sie setzte im Bußgeldbescheid vom 13. Februar 2024 ein Bußgeld von 385 Euro fest. Dieses setzte sich aus der Regelbuße für Fahrlässigkeit (320 Euro) und einer Erhöhung wegen Voreintragungen im Fahreignungsregister zusammen. Zudem wurde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Das Verfahren vor dem Amtsgericht Oranienburg

Der betroffene Fahrer legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, weshalb der Fall vor dem Amtsgericht Oranienburg landete. Das Gericht terminierte eine Hauptverhandlung für den 26. September 2024. Mit der Ladung zu diesem Termin erfolgte ein wichtiger Hinweis an den Betroffenen und seinen Verteidiger.

Der Hinweis des Gerichts: Von Fahrlässigkeit zu grober Fahrlässigkeit

Das Amtsgericht wies darauf hin, dass aufgrund eines „Geschwindigkeitstrichters“ vor der Messstelle möglicherweise Grobe Fahrlässigkeit vorliegen könnte. In diesem Fall käme auch eine höhere Geldbuße als im ursprünglichen Bescheid in Betracht. Dieser Hinweis erfolgte gemäß den prozessualen Vorschriften (§§ 46 Abs. 1, 71 Abs….


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