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Bankenhaftung für Rechtsanwaltskosten durch Geldwäscheverdachtsmeldung

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Kontosperrung wegen Geldwäscheverdachts – ein Albtraum für Bankkunden. Und wer zahlt den Anwalt, wenn das Konto zu Unrecht dicht gemacht wurde? Ein aktuelles Urteil sorgt in dieser Frage für Klarheit – und könnte für Betroffene teuer werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 18/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Frankfurt Datum: 25.02.2025 Aktenzeichen: 10 U 18/24 Verfahrensart: Berufung Rechtsbereiche: Bankrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Kontoinhaberin, die bei der beklagten Bank ein Girokonto führte und auf das hohe Geldbeträge eingingen. Sie forderte die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Beklagte: Eine Bank, die wegen ungewöhnlicher Geldeingänge auf dem Konto der Klägerin eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) machte und gegen die Verurteilung zur Zahlung von Anwaltskosten Berufung einlegte. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Die Klägerin unterhielt seit 2008 ein Girokonto bei der beklagten Bank, wobei sie bei Kontoeröffnung auf eine mögliche Erbschaft mit hohen Geldeingängen hingewiesen hatte. Im Juli 2023 gingen auf dieses Konto tatsächlich ungewöhnlich hohe Beträge (insgesamt über 1 Million Euro) ein. Die Bank meldete dies als Verdachtsfall an die zuständige Behörde (Financial Intelligence Unit – FIU). Daraufhin erschien die Klägerin mit einem Anwalt bei der Bank. Kern des Rechtsstreits: Streitig war im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht, ob die Bank verpflichtet ist, der Klägerin die Kosten zu erstatten, die ihr durch die Einschaltung eines Anwalts vor dem Gerichtsverfahren entstanden waren. Das Landgericht hatte die Bank ursprünglich dazu verurteilt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Oberlandesgericht änderte das Urteil des Landgerichts teilweise ab. Die Klage der Kontoinhaberin auf Erstattung de


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