Er wollte raus aus seiner Wohnung, doch jetzt muss er bleiben. Ein Gericht in Frankfurt erklärte die Kündigung eines Mieters für ungültig. Der Grund: Zum Zeitpunkt seines Entschlusses war der Mann offenbar nicht geschäftsfähig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33 C 570/21 (51) | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Frankfurt
- Datum: 16.12.2021
- Aktenzeichen: 33 C 570/21 (51)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Vermieterin einer Wohnung in Frankfurt am Main, die die Räumung und Herausgabe der Wohnung durch den Mieter verlangt.
- Beklagte: Der Mieter der Wohnung, der sein Mietverhältnis gekündigt hatte, aber zum Zeitpunkt der Kündigung möglicherweise aufgrund einer diagnostizierten akuten paranoiden Schizophrenie nicht geschäftsfähig war.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Mieter kündigte am 4. Mai 2020 sein Mietverhältnis, was die Vermieterin zum 31. Juli 2020 bestätigte. Am 12. Juni 2020 beschädigte der Mieter mit einer Axt eine andere Wohnungstür im Haus und wurde daraufhin zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Dort wurde eine akute paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Eine Ärztin teilte der Vermieterin mit, dass der Mieter zum Zeitpunkt der Kündigung wahrscheinlich nicht geschäftsfähig war (Zustand, der die Freie Willensbildung ausschließt). Es wurde ein psychiatrisches Gutachten über den Mieter erstellt.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die vom Mieter ausgesprochene Kündigung des Mietvertrages wirksam ist, obwohl er zu diesem Zeitpunkt möglicherweise aufgrund seiner psychischen Erkrankung geschäftsunfähig war.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage der Vermieterin auf Räumung und Herausgabe wurde abgewiesen.
- Folgen: Die Klägerin (Vermieterin) muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Entscheidung über die Kosten ist vorläufig vollstreckbar, die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung aber durch eine Sicherheitsleistung abwenden, falls der Beklagte nicht zuvor selbst Sicherheit leistet.
Der Fall vor Gericht
Rechtsstreit um Wohnungskündigung: Gericht weist Räumungsklage ab
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Räumungsklage einer Vermieterin gegen ihren Mieter abgewiesen. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die vom Mieter selbst ausgesprochene Kündigung seines Mietvertrages wirksam war. Entscheidend war dabei der psychische Gesundheitszustand des Mieters zum Zeitpunkt der Kündigung. Das Gericht folgte offenbar der Argumentation, dass der Mieter geschäftsunfähig gewesen sein könnte.
Die Vorgeschichte: Kündigung und Zwischenfall
Der Mieter bewohnte eine Wohnung der Klägerin in Frankfurt. Im Mai 2020 kündigte der Mieter schriftlich seinen Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin. Die Vermieterin bestätigte die Kündigung zum 31. Juli 2020. Kurze Zeit später, am 12. Juni 2020, ereignete sich ein gravierender Vorfall: Der Mieter beschädigte mit einer Axt die Wohnungstür eines Nachbarn im selben Haus.
Psychiatrische Unterbringung und Zweifel an der Geschäftsfähigkeit
Aufgrund des Vorfalls wurde der Mieter zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Eine ärztliche Untersuchung am 16. Juni 2020 ergab die Diagnose einer akuten paranoiden Schizophrenie. Der behandelnde Oberarzt regte daraufhin die Einrichtung einer Eilbetreuung an, da Zweifel an der freien Willensbildung des Mannes bestanden.
Ärztliche Stellungnahme zur Kündigung
Eine Ärztin der Klinik informierte die Vermieterin schriftlich am 23….