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Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls – Bestimmung der Höhe

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20 Jahre nach dem Unfall, 20 Jahre Kampf um Gerechtigkeit. Nun hat ein Gericht entschieden: Ein schwerer Sturz auf einer Baustelle hat gravierende Folgen für die Erwerbsfähigkeit – und muss mit einer höheren Rente entschädigt werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 14 U 172/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Datum: 16.12.2021 Aktenzeichen: L 14 U 172/18 Verfahrensart: Berufungsverfahren Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Person (geb. 1968, vormals u.a. Fleischer, Koch, Groß- und Außenhandelskaufmann), die nach einem Unfall die Anerkennung weiterer Unfallfolgen und eine höhere Verletztenrente forderte. Beklagte: Die Behörde, die für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist und die Forderungen des Klägers ursprünglich abgelehnt hatte. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger stürzte am 7. November 2000 bei Aufräumarbeiten auf der Baustelle seiner Schwester von einer Leiter. Er erlitt dabei eine Gehirnerschütterung, eine Brustkorbprellung mit Rippenbrüchen und einen Schlüsselbeinbruch rechts. Er war nach dem Sturz kurzzeitig bewusstlos und konnte sich an den genauen Unfallhergang nicht erinnern. Seit Januar 2008 bezieht der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber gestritten, ob eine weitere gesundheitliche Beeinträchtigung als Folge des Unfalls anerkannt werden muss und ob dem Kläger deshalb eine höhere Verletztenrente zusteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Landessozialgericht hob das vorherige Urteil des Sozialgerichts Osnabrück auf und änderte den ursprünglichen Bescheid der Beklagten. Die Berufung des Klägers war teilweise erfolgreich. Folgen: Die Beklagte muss dem Kläger ab dem 8. Oktob


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