20 Jahre nach dem Unfall, 20 Jahre Kampf um Gerechtigkeit. Nun hat ein Gericht entschieden: Ein schwerer Sturz auf einer Baustelle hat gravierende Folgen für die Erwerbsfähigkeit – und muss mit einer höheren Rente entschädigt werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 14 U 172/18 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
- Datum: 16.12.2021
- Aktenzeichen: L 14 U 172/18
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Person (geb. 1968, vormals u.a. Fleischer, Koch, Groß- und Außenhandelskaufmann), die nach einem Unfall die Anerkennung weiterer Unfallfolgen und eine höhere Verletztenrente forderte.
- Beklagte: Die Behörde, die für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist und die Forderungen des Klägers ursprünglich abgelehnt hatte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger stürzte am 7. November 2000 bei Aufräumarbeiten auf der Baustelle seiner Schwester von einer Leiter. Er erlitt dabei eine Gehirnerschütterung, eine Brustkorbprellung mit Rippenbrüchen und einen Schlüsselbeinbruch rechts. Er war nach dem Sturz kurzzeitig bewusstlos und konnte sich an den genauen Unfallhergang nicht erinnern. Seit Januar 2008 bezieht der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber gestritten, ob eine weitere gesundheitliche Beeinträchtigung als Folge des Unfalls anerkannt werden muss und ob dem Kläger deshalb eine höhere Verletztenrente zusteht.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landessozialgericht hob das vorherige Urteil des Sozialgerichts Osnabrück auf und änderte den ursprünglichen Bescheid der Beklagten. Die Berufung des Klägers war teilweise erfolgreich.
- Folgen: Die Beklagte muss dem Kläger ab dem 8. Oktober 2020 eine Verletztenrente zahlen, die auf einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 Prozent basiert. Die Beklagte muss die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren übernehmen. Eine weitere Überprüfung des Urteils durch das Bundessozialgericht (Revision) wurde nicht zugelassen.
Der Fall vor Gericht
Langjähriger Rechtsstreit um Verletztenrente nach Arbeitsunfall entschieden
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem Urteil vom 16. Dezember 2021 (Az.: L 14 U 172/18) über die Höhe einer Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall entschieden. Ein Mann, der im Jahr 2000 bei Arbeiten auf einer privaten Baustelle schwer stürzte, erhält nun eine höhere Rente aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 Prozent. Das Gericht hob damit eine frühere Entscheidung des Sozialgerichts Osnabrück auf.
Der Kläger und sein beruflicher Werdegang
Der 1968 geborene Kläger ist gelernter Fleischer und Koch. Nach einer Umschulung war er bis 1999 als Groß- und Außenhandelskaufmann tätig. Zum Zeitpunkt des Unfalls im Jahr 2000 war er arbeitslos, nachdem er kurzzeitig in einer Großbäckerei gearbeitet hatte. Wichtig für den Kontext ist, dass der Kläger bereits seit Januar 2008 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus anderen Gründen bezieht.
Der Unfallhergang und die unmittelbaren Folgen
Am 7. November 2000 stürzte der Kläger bei Aufräumarbeiten auf der Baustelle seiner Schwester von einer Leiter. Aufgrund einer kurzzeitigen Bewusstlosigkeit und einer damit verbundenen Gedächtnislücke (retrograde Amnesie) konnte er sich nicht exakt an den Hergang erinnern….