Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 12 U 1518/21[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht (OLG) Koblenz
Datum: 16.12.2021
Aktenzeichen: 12 U 1518/21
Verfahrensart: Berufungsverfahren (angekündigter Beschluss zur Berufungszurückweisung)
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Eine Unfallbeteiligte, die Schadensersatz forderte und gegen die Abweisung ihrer Klage durch das Landgericht Berufung eingelegt hat.
Beklagte: Unfallgegner, von denen die Klägerin Schadensersatz wegen der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs verlangte.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Am 09.09.2019 ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der L … bei …[Z]. Die Klägerin verklagte die Beklagten auf Schadensersatz (Zahlung an ihre Versicherung und an sich selbst). Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab. Dagegen legte die Klägerin Berufung beim OLG Koblenz ein.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagten für den Unfall mithaften müssen, weil von ihrem Fahrzeug eine grundsätzliche Gefahr (Betriebsgefahr) ausging, oder ob die Klägerin den Unfall allein verschuldet hat.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das OLG Koblenz kündigte in einem Beschluss an, die Berufung der Klägerin zurückzuweisen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe.
Begründung: Das Gericht ist nach Prüfung der Unterlagen und des Gutachtens eines Sachverständigen davon überzeugt, dass die Klägerin den Unfall Gro[…]