Normalerweise gilt beim Auffahrunfall: Wer hinten drauf fährt, trägt die Schuld. Doch in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Koblenz drehte sich diese vermeintliche Gewissheit um. Eine Autofahrerin bremste ohne ersichtlichen Grund – und wurde plötzlich zur Hauptverantwortlichen des Crashs. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 1518/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht (OLG) Koblenz
- Datum: 16.12.2021
- Aktenzeichen: 12 U 1518/21
- Verfahrensart: Berufungsverfahren (angekündigter Beschluss zur Berufungszurückweisung)
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Unfallbeteiligte, die Schadensersatz forderte und gegen die Abweisung ihrer Klage durch das Landgericht Berufung eingelegt hat.
- Beklagte: Unfallgegner, von denen die Klägerin Schadensersatz wegen der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs verlangte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Am 09.09.2019 ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der L … bei …. Die Klägerin verklagte die Beklagten auf Schadensersatz (Zahlung an ihre Versicherung und an sich selbst). Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab. Dagegen legte die Klägerin Berufung beim OLG Koblenz ein.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagten für den Unfall mithaften müssen, weil von ihrem Fahrzeug eine grundsätzliche Gefahr (Betriebsgefahr) ausging, oder ob die Klägerin den Unfall allein verschuldet hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das OLG Koblenz kündigte in einem Beschluss an, die Berufung der Klägerin zurückzuweisen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe.
- Begründung: Das Gericht ist nach Prüfung der Unterlagen und des Gutachtens eines Sachverständigen davon überzeugt, dass die Klägerin den Unfall Grob verkehrswidrig, möglicherweise sogar absichtlich, verursacht hat. Dieses schwerwiegende Verschulden der Klägerin wiegt so stark, dass eine eventuelle Mithaftung der Beklagten aufgrund der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs vollständig entfällt.
- Folgen: Die Parteien bekamen die Möglichkeit, bis zum 06.01.2022 Stellung zu nehmen. Bleibt es bei der Einschätzung des Gerichts, wird die Berufung endgültig zurückgewiesen und die Entscheidung des Landgerichts (Abweisung der Klage) bestätigt.
Der Fall vor Gericht
Der Fall des provozierten Auffahrunfalls
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem bemerkenswerten Beschluss vom 16. Dezember 2021 (Az.: 12 U 1518/21) eine wegweisende Entscheidung zu einem Verkehrsunfall getroffen. Im Kern ging es um die Frage, wer die Schuld trägt, wenn ein Autofahrer abrupt und ohne zwingenden Grund bremst und der nachfolgende Verkehrsteilnehmer auffährt. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dass die Klägerin den Unfall selbst Grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich, herbeigeführt hat.
Der Unfallhergang auf der Landstraße
Am 9. September 2019 ereignete sich der Unfall auf einer Landstraße (L…). Die Klägerin war mit ihrem Pkw unterwegs. Der Beklagte zu 1) fuhr mit einem Lkw-Gespann. Zuvor war der Lkw aus einer untergeordneten Zufahrt auf die Landstraße eingebogen. Die Klägerin überholte den Lkw nach diesem Einbiegevorgang. Kurz darauf bremste sie ihr Fahrzeug stark ab, woraufhin der Lkw auffuhr.
Die Klage auf Schadensersatz
Die Klägerin forderte Schadensersatz von den Beklagten (Fahrer und vermutlich Halter/Versicherer des Lkw). Sie verlangte über 10….