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Vergütung für Testamentsvollstreckung – amtliche Festsetzung der Vergütung

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Eine klare Anweisung im Testament zur Bezahlung des Testamentsvollstreckers – eigentlich eine sichere Sache. Doch ein Verwalter des Nachlasses wollte sich nicht daranhalten und forderte ein Vielfaches. Vor Gericht erlebte er nun eine herbe Enttäuschung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 36 O 261/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Köln
  • Datum: 16.12.2021
  • Aktenzeichen: 36 O 261/20

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Testamentsvollstrecker, der Vergütung für seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker sowie für die Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen fordert.
  • Beklagte: Erben der Verstorbenen (in ungeteilter Erbengemeinschaft).

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Nach dem Tod einer Frau (Erblasserin) wurde der Kläger zum Testamentsvollstrecker ihres Nachlasses bestimmt. Die Erblasserin hatte in ihrem Testament eine Regelung zur Vergütung des Testamentsvollstreckers getroffen, die sich an bestimmten Tabellen orientieren sollte. Der Kläger führte Tätigkeiten als Testamentsvollstrecker aus und erstellte zusätzlich Erbschaftssteuererklärungen für die Erben (die Beklagten). Diese stellte er gesondert nach der Steuerberatervergütungsverordnung in Rechnung.
  • Kern des Rechtsstreits: Streit über die Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers und darüber, ob die Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen gesondert neben der Testamentsvollstreckervergütung bezahlt werden muss oder ob diese Tätigkeit bereits von der Testamentsvollstreckervergütung umfasst ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Erben zur Zahlung bestimmter Geldbeträge nebst Zinsen an den Kläger. Ein Erbe wurde zur Zahlung von 2.340,73 EUR verurteilt, die beiden anderen Erben jeweils zur Zahlung von 1.821,89 EUR. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits muss der Kläger tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.

Der Fall vor Gericht


Streit um Testamentsvollstreckervergütung vor dem Landgericht Köln

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 16. Dezember 2021 (Az.: 36 O 261/20) über die Vergütung eines Testamentsvollstreckers und die Kosten für erstellte Erbschaftssteuererklärungen entschieden. Der als Testamentsvollstrecker eingesetzte Kläger hatte von den Erben eine hohe Vergütung gefordert, scheiterte jedoch mit seinem Hauptanliegen weitgehend. Die Erben müssen ihm lediglich geringe Beträge zahlen.

Der Erbfall und die Rolle des Testamentsvollstreckers

Im Zentrum des Rechtsstreits stand der Nachlass einer am 9. März 2019 verstorbenen Professorin. Diese hatte in ihrem notariellen Testament den Kläger zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Seine Aufgabe war es, den letzten Willen der Verstorbenen auszuführen und den Nachlass gemäß ihren Anweisungen zu verwalten und abzuwickeln.

Spezifische Anweisungen zur Vergütungsberechnung im Testament

Die Erblasserin hatte in ihrem Testament eine klare Vorgabe zur Berechnung der Testamentsvollstreckervergütung gemacht. Diese sollte sich an den „Fallgruppen und an der Tabelle“ orientieren, die im „Handbuch der Testamentsvollstreckung“ von Bengel und Reimann entwickelt wurden. Diese spezifische Anweisung sollte die Grundlage für die Honorarfindung bilden.

Die Forderungen des Testamentsvollstreckers

Der Kläger übernahm seine Aufgaben als Testamentsvollstrecker und führte diverse Tätigkeiten aus….


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