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Unfallmanipulation – Anforderungen an Nachweis

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Ein harmloser Blechschaden in Berlin – und plötzlich eine Rechnung über fast 50.000 Euro? Eine Versicherung witterte Betrug und zog vor Gericht – es ging um einen vermeintlich gestellten Unfall. Zum vorliegenden Urteil Az.: 22 U 69/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: KG Berlin
  • Datum: 16.12.2021
  • Aktenzeichen: 22 U 69/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren (Hinweisbeschluss zur beabsichtigten Zurückweisung der Berufung)
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Fordert Schadensersatz für einen angeblichen Verkehrsunfall im Namen des Fahrzeugeigentümers (Sicherungseigentümerin).
  • Beklagte: Der beteiligte Fahrzeugführer und dessen Haftpflichtversicherung. Sie behaupten, der Unfall sei abgesprochen gewesen.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Streit um Schadensersatzforderungen (hauptsächlich fiktive Reparaturkosten, Wertminderung, Gutachterkosten) nach einem angeblichen Verkehrsunfall am 31. Mai 2019. Es wurde darauf hingewiesen, dass der beklagte Fahrer kurz vor und nach diesem Datum in weitere Unfälle verwickelt war.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob der Unfall vom 31. Mai 2019 ein tatsächliches Unfallereignis war oder ob er zur Täuschung der Versicherung inszeniert wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht (Senat) kündigt an, dass es beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Vorinstanz (Landgericht) durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • Folgen: Der Kläger erhält die Möglichkeit, bis zum 17. Januar 2022 zu den Gründen für die beabsichtigte Zurückweisung Stellung zu nehmen.

Der Fall vor Gericht


Der Streitfall: Hohe Forderungen nach angeblichem Unfall

Im Zentrum des Verfahrens vor dem Kammergericht Berlin stand ein angeblicher Verkehrsunfall vom 31. Mai 2019 in der Grüntaler Straße. Der Kläger forderte von der Haftpflichtversicherung (Beklagte zu 1.) und dem Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs (Beklagter zu 2.) erheblichen Schadensersatz. Geltend gemacht wurden fiktive Reparaturkosten, Wertminderung und weitere Posten. Der Kläger trat dabei nicht als Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs auf, sondern in sogenannter gewillkürter Prozessstandschaft für die finanzierende Bank, die Sicherungseigentümerin war. Dies bedeutet, er machte das Recht eines Dritten im eigenen Namen geltend. Die Gesamtforderung belief sich auf fast 47.000 Euro, zuzüglich Gutachter- und Anwaltskosten.

Verdacht der Manipulation: Die Verteidigung der Versicherung

Die beklagte Versicherung wehrte sich vehement gegen die Forderungen. Ihr zentrales Argument: Der Unfall sei kein zufälliges Ereignis gewesen, sondern ein verabredeter Unfall – eine sogenannte Unfallmanipulation. Ziel sei es gewesen, unberechtigt Versicherungsleistungen zu erschleichen. Die Versicherung trat dem Verfahren auch zur Unterstützung des nicht anwaltlich vertretenen Fahrers bei. Auffällig war zudem, dass der beteiligte Fahrer, der Beklagte zu 2., kurz vor und kurz nach dem streitgegenständlichen Vorfall in weitere Unfälle verwickelt war (27. Mai und 4. Juli 2019). Die entsprechenden Ermittlungsakten der Polizei lagen dem Gericht vor und spielten eine Rolle bei der Bewertung des Geschehens.

Das Urteil der Vorinstanz: Klageabweisung wegen fingiertem Unfall

Das Landgericht Berlin hatte die Klage in erster Instanz vollständig abgewiesen. Nach umfassender Beweisaufnahme, zu der auch die Vernehmung des Beklagten zu 2….


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