Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 22 U 69/21[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: KG Berlin
Datum: 16.12.2021
Aktenzeichen: 22 U 69/21
Verfahrensart: Berufungsverfahren (Hinweisbeschluss zur beabsichtigten Zurückweisung der Berufung)
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Fordert Schadensersatz für einen angeblichen Verkehrsunfall im Namen des Fahrzeugeigentümers (Sicherungseigentümerin).
Beklagte: Der beteiligte Fahrzeugführer und dessen Haftpflichtversicherung. Sie behaupten, der Unfall sei abgesprochen gewesen.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Streit um Schadensersatzforderungen (hauptsächlich fiktive Reparaturkosten, Wertminderung, Gutachterkosten) nach einem angeblichen Verkehrsunfall am 31. Mai 2019. Es wurde darauf hingewiesen, dass der beklagte Fahrer kurz vor und nach diesem Datum in weitere Unfälle verwickelt war.
Kern des Rechtsstreits: Ob der Unfall vom 31. Mai 2019 ein tatsächliches Unfallereignis war oder ob er zur Täuschung der Versicherung inszeniert wurde.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das Gericht (Senat) kündigt an, dass es beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Vorinstanz (Landgericht) durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Folgen: Der Kläger erhält die Möglichkeit, bis zum 17. Januar 2022 zu den Gründen für die beabsichtigte Zurückweisung Stellung zu nehmen.
Der Fall vor Gericht
Der Streitfall: Hohe Forderungen nach a[…]