Doppelt gekündigt hält besser? Ein Manager erhielt gleich zwei Kündigungen. Doch vor Gericht zeigte sich: Eine davon war unwirksam. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Sa 144/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 17.12.2021 Aktenzeichen: 11 Sa 144/20 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Arbeitnehmer (geb. 1984, verheiratet, 2 Kinder), seit November 2007 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Niederlassungsleiter. Er wehrt sich gegen eine Kündigung und verlangt ein Zwischenzeugnis. Beklagte: Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen für Herstellung, Vertrieb, Montage und Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen. Sie hat dem Kläger gekündigt und zuvor eine Abmahnung erteilt. Sie legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger war seit 2016 Niederlassungsleiter in Köln bei der Beklagten. Er erhielt im Dezember 2018 eine Abmahnung wegen angeblicher Kontroll- und Informationspflichtverletzungen im Zusammenhang mit einem Auftrag der Stadt Köln. Die Beklagte kündigte dem Kläger mit Schreiben vom 28.03.2019. Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich hauptsäch
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bayerisches Oberstes Landesgericht Az.: 2 ObOWi 17/01 1/Str Beschluss vom 26.07.2000 BESCHLUSS Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat in dem Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit am 26. Januar 2001 einstimmig besch1ossen I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom 26. Juli 2000 mit […]