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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechtmäßigkeit ordentliche Kündigung eines leitenden Angestellten

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Doppelt gekündigt hält besser? Ein Manager erhielt gleich zwei Kündigungen. Doch vor Gericht zeigte sich: Eine davon war unwirksam. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Sa 144/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 17.12.2021 Aktenzeichen: 11 Sa 144/20 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Arbeitnehmer (geb. 1984, verheiratet, 2 Kinder), seit November 2007 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Niederlassungsleiter. Er wehrt sich gegen eine Kündigung und verlangt ein Zwischenzeugnis. Beklagte: Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen für Herstellung, Vertrieb, Montage und Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen. Sie hat dem Kläger gekündigt und zuvor eine Abmahnung erteilt. Sie legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger war seit 2016 Niederlassungsleiter in Köln bei der Beklagten. Er erhielt im Dezember 2018 eine Abmahnung wegen angeblicher Kontroll- und Informationspflichtverletzungen im Zusammenhang mit einem Auftrag der Stadt Köln. Die Beklagte kündigte dem Kläger mit Schreiben vom 28.03.2019. Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich hauptsäch


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