Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Großeltern – Ersatzhaftung für Kindesunterhalt – Auskunftsanspruch des Enkelkindes

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Wenn Papa beim Kindesunterhalt knausert, geraten plötzlich Oma und Opa in den Fokus. Ein Gerichtsurteil stärkt nun die Rechte von Enkeln und verpflichtet Großeltern zur Auskunft über ihre Finanzen. Es geht um die Frage: Wer muss für den Nachwuchs geradestehen?

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 13 UF 85/21[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Oldenburg
Datum: 16.12.2021
Aktenzeichen: 13 UF 85/21
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren in einer Familiensache (Unterhalt)
Rechtsbereiche: Familienrecht, Unterhaltsrecht

Beteiligte Parteien:

Antragsteller: Der Enkel, der Unterhalt von seinen Großeltern fordert, da sein Vater nur einen geringen Teil des geschuldeten Unterhalts zahlt. Er lebt bei seiner Mutter.
Antragsgegner: Die Großeltern väterlicherseits, die vom Enkel auf Auskunft und Unterhaltszahlung in Anspruch genommen werden. Sie waren der Ansicht, keine Auskunft erteilen zu müssen.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Der Enkel forderte von seinen Großeltern väterlicherseits Auskunft über deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie anschließend Unterhaltszahlung. Sein Vater zahlt trotz eines Gerichtsbeschlusses nur 30 € monatlich statt des festgelegten Mindestunterhalts. Das Amtsgericht Nordhorn hatte den Antrag des Enkels zunächst abgewiesen. Dagegen legte der Enkel Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein.
Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Großeltern verpflichtet sind, ihrem Enkel Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben, obwohl sie nur nachrangig für den Unterhalt haften (nach dem Vater). Die Großeltern und das Amtsgericht meinten, der Enkel habe nicht ausreichend dargelegt, dass der Vater als vorrangig Unterhaltspflichtiger ausfällt.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Das OLG Oldenburg änderte die Entscheidung des Amtsgerichts.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv