Wer einen Neuwagen bestellt, erwartet glänzenden Lack und makellose Sitze. Doch was, wenn das vermeintliche Traumauto in Wahrheit schon als Ausstellungsstück im Rampenlicht stand? Ein aktuelles Urteil zeigt: Auch ein Ausstellungsfahrzeug kann als „fabrikneu“ durchgehen – aber nicht ohne Preisabschlag. Zum vorliegenden Urteil Az.: 271 C 8389/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG München Datum: 17.12.2021 Aktenzeichen: 271 C 8389/21 Rechtsbereiche: Kaufrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Kundin, die am 07.10.2019 bei der Beklagten ein Fahrzeug als Neufahrzeug kaufte und eine Preisminderung verlangt, weil sie der Meinung ist, das Fahrzeug sei nicht Fabrikneu gewesen und weil kurz nach der Übergabe die Batterie defekt war. Beklagte: Ein Autohaus, das der Klägerin am 07.10.2019 ein Fahrzeug verkaufte. Das Fahrzeug wurde als Neufahrzeug verkauft, war aber bereits am 07.11.2018 hergestellt und in einer anderen Niederlassung ausgestellt worden. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Eine Kundin kaufte am 07.10.2019 bei einem Autohaus einen Mercedes SLC 300 für 54.604,10 € als Neufahrzeug. Das Auto war jedoch bereits am 07.11.2018 hergestellt und in einer anderen Filiale des Autohauses ausgestellt gewesen, wo es von Besuchern besichtigt, aber nicht zugelassen oder gefahren wurde. Nach der Übergabe am 31.10.2019 musste die Kundin am 11.11.2019 die Pannenhilfe in Anspruch nehmen, weil die Autobatterie defekt war und ausgetauscht werden musste. Daraufhin forderte die Kundin am 17.11.2019 eine Preisminderung. Kern des Rechtsstreits: Es wurde gestritten, ob das verkaufte Fahrzeug die vertraglich Vereinbarte Beschaffenheit eines „Neufahrzeugs“ aufwies und ob der Kundin deshalb ein Anspruch auf Preisminderung zusteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Autoh
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de ArbG Siegburg – Az.: 3 Ca 722/19 – Urteil vom 02.10.2019 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Streitwert: 5.700,00 EUR Tatbestand Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten. Der am 15.11.1959 geborene Kläger ist seit […]