Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung wegen Punkten – Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Gelöschte Punkte im Register – verpufft sind sie deshalb noch lange nicht. Ein Gerichtsurteil zeigt jetzt: Wer im Straßenverkehr einmal ermahnt wurde, für den kann eine alte Sünde auch nach Jahren noch bitter nachwirken. Es geht um die Frage: Verliert eine Ermahnung ihre Gültigkeit, wenn der ursprüngliche Verkehrsverstoß längst aus Flensburg getilgt ist? Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 B 5/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Sächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG) Datum: 9. März 2022 Aktenzeichen: 6 B 5/22 Verfahrensart: Eilverfahren Rechtsbereiche: Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Fahrer (Antragsteller im Eilverfahren), dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er argumentierte, dass eine frühere Ermahnung ungültig sei, da ein zugrunde liegender Verstoß inzwischen aus dem Register gelöscht wurde. Beklagte: Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die die Ermahnung aussprach und später die Fahrerlaubnis entzog. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Einem Fahrer wurde die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er neun Punkte im Fahreignungsregister angesammelt hatte. Zuvor war er bei Erreichen von vier Punkten im Januar 2019 behördlich ermahnt worden. Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis legte der Fahrer Widerspruch ein und beantragte gerichtlichen Eilrechtsschutz. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob eine behördliche Ermahnung wegen Punkten im Fahreignungsregister ihre Wirkung behält, auch wenn einer der Verkehrsverstöße, die zur Ermahnung führten, später wegen Fristablaufs aus dem Register gelöscht (getilgt) wird und ob das Verwertungsverbot nach § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG dem entgegensteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv