Wenn ein Unimog rangiert, wird der Zentimeter zum Zankapfel. Einmal zu wenig Abstand – schon kracht es. Doch wer muss für den Blechschaden geradestehen? Ein Urteil macht deutlich: Beim Rangieren mit dem Großfahrzeug zählt jeder Millimeter. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-7 U 21/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 21.12.2021 Aktenzeichen: I-7 U 21/20 Verfahrensart: Berufungsverfahren Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Klägerin, die Berufung eingelegt hatte. Ihre Klage war teilweise erfolgreich. Beklagte: Mindestens zwei Beklagte. Eine(r) der Beklagten legte ebenfalls Berufung ein und wurde zur Zahlung an die Klägerin verurteilt. Ein(e) andere(r) Beklagte(r) war offenbar erfolgreich, da die Klägerin dessen Kosten tragen muss. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das vorherige Urteil des Landgerichts Arnsberg wurde teilweise geändert. Eine(r) der Beklagten muss an die Klägerin 6.221,44 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden auf die Klägerin und die zur Zahlung verurteilte Beklagte verteilt; die Klägerin muss zudem die Kosten des anderen Beklagten tragen. Folgen: Die zur Zahlung verurteilte Beklagte muss den Betrag an die Klägerin zahlen. Die Parteien müssen die festgelegten Kostenanteile tragen. Das Urteil kann sofort vollstreckt werden. Der Fall vor Gericht Streit um Unfallhaftung nach Begegnung mit Unimog entschieden
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de Der Eigentümer eines Hauses hat für eine ausreichende Beleuchtung der Zugänge zum Haus und zu den einzelnen Wohnungen bzw. Geschäftsräumen zu sorgen. An die Sicherung von Treppenanlagen sind besonders hohe Anforderungen zu stellen, weil in solchen Bereichen die Gefahr von Stürzen besonders hoch ist. Der Eigentümer einer Immobilie verletzt die […]