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Verkehrsunfall – Ersatz fiktiver Reparaturkosten bei Verweisung auf günstigere Fachwerkstatt

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Ein Unfallschaden am Auto ist schon schlimm genug. Doch was tun, wenn die Versicherung zwar zahlt, aber auf eine Werkstatt am Stadtrand verweist, um Kosten zu drücken? Ein aktuelles Urteil klärt nun, unter welchen Bedingungen diese Werkstattverweisung zulässig ist und welche Rechte Autofahrer haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 3834/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Nürnberg-Fürth
  • Datum: 30.12.2021
  • Aktenzeichen: 2 O 3834/21
  • Verfahrensart: Urteil und Beschluss
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die durch einen Verkehrsunfall geschädigte Fahrzeughalterin.
  • Beklagte: Der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherung.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Nach einem Verkehrsunfall am 2. Mai 2021 in Nürnberg stand fest, dass der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs und dessen Versicherung den Schaden am Fahrzeug der Klägerin vollständig ersetzen müssen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Parteien stritten über die Höhe des noch zu zahlenden restlichen Schadensersatzes (Reparaturkosten laut Gutachten, Sachverständigenkosten, Unkostenpauschale).

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte den Fahrer und die Versicherung als Gesamtschuldner zur Zahlung von insgesamt 1.143,47 € (1.056,84 € + 86,63 €) zuzüglich Zinsen an die Klägerin. Es stellte außerdem fest, dass die Versicherung die Kosten für einen Teil der Klage tragen muss, der zwischenzeitlich zurückgenommen wurde. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Der Streitwert wurde für verschiedene Zeiträume festgesetzt.
  • Folgen: Der Fahrer und die Versicherung müssen den zugesprochenen Betrag nebst Zinsen zahlen. Sie müssen auch die Kosten des Rechtsstreits tragen, wobei der Fahrer nur für die Kosten haftet, die nicht durch den zurückgenommenen Teil der Klage entstanden sind. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Unfallschaden: Fiktive Reparaturkosten und Werkstattverweisung

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Beschluss vom 30. Dezember 2021 (Az.: 2 O 3834/21) wichtige Grundsätze zur Abrechnung von Unfallschäden bestätigt. Im Kern ging es um die Frage, inwieweit ein Geschädigter Fiktive Reparaturkosten ersetzt verlangen kann, wenn die gegnerische Versicherung auf eine günstigere, aber qualitativ gleichwertige Werkstatt verweist.

Der Unfallhergang und die Haftungsfrage

Am 2. Mai 2021 ereignete sich in Nürnberg ein Verkehrsunfall. Beteiligt waren ein Mercedes C 180 (Fahrzeug der Klägerin) und ein Skoda Octavia. Die Schuldfrage war eindeutig: Der Fahrer des Skoda und dessen Haftpflichtversicherung (die Beklagten) hafteten zu 100 Prozent für den entstandenen Schaden am Mercedes der Klägerin. Dies war zwischen den Parteien unstrittig.

Die ursprüngliche Schadensforderung

Die Klägerin ließ nach dem Unfall ein Sachverständigengutachten erstellen. Auf dieser Basis forderte ihr Anwalt die gegnerische Versicherung am 20. Mai 2021 zur Zahlung auf. Verlangt wurden 6.247,05 Euro netto für die Reparaturkosten laut Gutachten, 878,22 Euro für die Sachverständigenkosten und eine Unkostenpauschale von 30 Euro. Eine Zahlungsfrist bis zum 4. Juni 2021 wurde gesetzt und später bis zum 16. Juni 2021 verlängert.

Klageerhebung und teilweise Regulierung durch die Versicherung

Da die Versicherung zunächst nicht zahlte, reichte die Klägerin am 23. Juni 2021 Klage ein….


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