Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 2 O 3834/21[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: LG Nürnberg-Fürth
Datum: 30.12.2021
Aktenzeichen: 2 O 3834/21
Verfahrensart: Urteil und Beschluss
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Die durch einen Verkehrsunfall geschädigte Fahrzeughalterin.
Beklagte: Der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherung.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Nach einem Verkehrsunfall am 2. Mai 2021 in Nürnberg stand fest, dass der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs und dessen Versicherung den Schaden am Fahrzeug der Klägerin vollständig ersetzen müssen.
Kern des Rechtsstreits: Die Parteien stritten über die Höhe des noch zu zahlenden restlichen Schadensersatzes (Reparaturkosten laut Gutachten, Sachverständigenkosten, Unkostenpauschale).
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das Gericht verurteilte den Fahrer und die Versicherung als Gesamtschuldner zur Zahlung von insgesamt 1.143,47 € (1.056,84 € + 86,63 €) zuzüglich Zinsen an die Klägerin. Es stellte außerdem fest, dass die Versicherung die Kosten für einen Teil der Klage tragen muss, der zwischenzeitlich zurückgenommen wurde. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Der Streitwert wurde für verschiedene Zeiträume festgesetzt.
Folgen: Der Fahrer und die Versicherung müssen den zugesprochenen Betrag nebst Zinsen zahlen. Sie müssen auch die Kosten des Rechtsstreits tragen, wobei der Fahrer nur für die Kosten haftet,[…]