Klinik-Tabuzone für Ex-Ärztin nach Job-Ende? Hausverbot vom ehemaligen Arbeitgeber! Vor Gericht suchte sie Hilfe – doch das Arbeitsgericht erklärte sich überraschend für nicht zuständig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ta 103/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Thüringer Landesarbeitsgericht Datum: 22.12.2021 Aktenzeichen: 4 Ta 103/21 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Ärztin, die von September 2003 bis zum 31.07.2021 bei der Beklagten beschäftigt war und nun Zugang zum Klinikgelände begehrt. Sie legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts ein, den Fall an das Landgericht zu verweisen. Beklagte: Die Betreiberin eines Klinikums, die der Klägerin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Hausverbot erteilte (ausgenommen Notfallbehandlungen) und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bestreitet. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Das Arbeitsverhältnis zwischen der Ärztin (Klägerin) und der Klinik (Beklagte) endete am 31.07.2021 durch einen Vergleich, nachdem es zuvor Probleme und ein (später nicht mehr erwähntes) Hausverbot gegeben hatte. Am 03.08.2021 erteilte die Beklagte der Klägerin erneut ein umfassendes Hausverbot für das gesamte Klinikum unter Berufung auf ihr Hausrecht und das Verhalten der Klägerin in der Vergangenheit. Die Klägerin klagte dagegen. Das Arbeitsgericht Suhl hielt sich für unzuständig und verwies den Rechtsstreit an das Landgericht Meiningen. Dagegen legte die Klägerin sofortige Beschwerde beim Thüringer Landesarbeitsgericht ein. Kern des Rechtsstreits: Streit über das Recht der Klägerin, das Klinikgelände betreten zu dürfen (Zugangsrecht vs. Hausverbot), und insbesondere die Frage, ob die Gerichte für Arbeitssachen oder die Zivilgerichte (Landgericht) für diesen Streit zuständig sind.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Oranienburg – Az.: 21 C 50/18 – Urteil vom 22.06.2018 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe Gemäß § 495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb dieses Entscheidungsrahmens berücksichtigt das […]