Klinik-Tabuzone für Ex-Ärztin nach Job-Ende? Hausverbot vom ehemaligen Arbeitgeber! Vor Gericht suchte sie Hilfe – doch das Arbeitsgericht erklärte sich überraschend für nicht zuständig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ta 103/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Thüringer Landesarbeitsgericht
- Datum: 22.12.2021
- Aktenzeichen: 4 Ta 103/21
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Ärztin, die von September 2003 bis zum 31.07.2021 bei der Beklagten beschäftigt war und nun Zugang zum Klinikgelände begehrt. Sie legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts ein, den Fall an das Landgericht zu verweisen.
- Beklagte: Die Betreiberin eines Klinikums, die der Klägerin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Hausverbot erteilte (ausgenommen Notfallbehandlungen) und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bestreitet.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Das Arbeitsverhältnis zwischen der Ärztin (Klägerin) und der Klinik (Beklagte) endete am 31.07.2021 durch einen Vergleich, nachdem es zuvor Probleme und ein (später nicht mehr erwähntes) Hausverbot gegeben hatte. Am 03.08.2021 erteilte die Beklagte der Klägerin erneut ein umfassendes Hausverbot für das gesamte Klinikum unter Berufung auf ihr Hausrecht und das Verhalten der Klägerin in der Vergangenheit. Die Klägerin klagte dagegen. Das Arbeitsgericht Suhl hielt sich für unzuständig und verwies den Rechtsstreit an das Landgericht Meiningen. Dagegen legte die Klägerin sofortige Beschwerde beim Thüringer Landesarbeitsgericht ein.
- Kern des Rechtsstreits: Streit über das Recht der Klägerin, das Klinikgelände betreten zu dürfen (Zugangsrecht vs. Hausverbot), und insbesondere die Frage, ob die Gerichte für Arbeitssachen oder die Zivilgerichte (Landgericht) für diesen Streit zuständig sind.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die sofortige Beschwerde der Klägerin wurde zurückgewiesen.
- Folgen: Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Suhl, den Rechtsstreit an das Landgericht Meiningen zu verweisen, bleibt bestehen. Der Fall wird dort weiterverhandelt. Die Klägerin muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, was bedeutet, dass die Entscheidung über die Zuständigkeit der Gerichte nochmals überprüft werden könnte.
Der Fall vor Gericht
Streit um Zutrittsrecht: Landesarbeitsgericht verneint Zuständigkeit
Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat in einem Beschluss entschieden, dass die Arbeitsgerichte nicht für Streitigkeiten über ein Hausverbot zuständig sind, das ein Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen einen ehemaligen Mitarbeiter ausspricht. Der Fall betrifft eine Ärztin und das Klinikum, bei dem sie zuvor beschäftigt war.
Hintergrund des Konflikts: Ein belastetes Arbeitsverhältnis
Die Klägerin war von September 2003 bis zum 31. Juli 2021 als Ärztin in einem Klinikum in S… tätig. Das Arbeitsverhältnis war offenbar von Spannungen geprägt. Bereits während ihrer Beschäftigung hatte das Klinikum ein beschränktes Hausverbot gegen die Ärztin ausgesprochen.
Beendigung durch Vergleich ohne Klärung des Hausverbots
Über dieses erste Hausverbot wurde vor dem Arbeitsgericht Suhl-Sonneberg (Az. 6 Ca 273/21) gestritten. Am 22. Juli 2021 schlossen die Parteien einen Vergleich. Darin einigten sie sich darauf, das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2021 zu beenden….