Was passiert mit den Möbeln in der Mietwohnung, wenn es zum Streit kommt? Ein Gerichtsurteil stärkt nun die Position von Vermietern: Sie dürfen künftig noch umfassender auf das Inventar zugreifen – auch zur Sicherung der Kaution. Für Mieter bedeutet das im Zweifel: Schnellere Versteigerung, weniger Geld zurück. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-22 U 13/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Köln Datum: 22.12.2021 Aktenzeichen: I-22 U 13/20 Verfahrensart: Berufung Beteiligte Parteien: Kläger: Partei, die im Berufungsverfahren die Zahlung des (gesamten bzw. eines höheren) Versteigerungserlöses vom Beklagten forderte. Seine Berufung wurde zurückgewiesen. Beklagte: Partei, die den Versteigerungserlös erzielt hatte und sich gegen die Herausgabe wehrte. Seine Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz war erfolgreich. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger forderte vom Beklagten die Herausgabe des Erlöses aus der Versteigerung von Inventar. Das Landgericht hatte dem Kläger in erster Instanz einen Teil des Erlöses zugesprochen. Beide Parteien legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Kern des Rechtsstreits: Ob der Kläger einen Anspruch auf Herausgabe des Versteigerungserlöses gegen den Beklagten hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das OLG Köln änderte das Urteil des Landgerichts ab und wies die Klage des Klägers vollständig ab. Die Berufung des Beklagten hatte Erfolg, die Berufung des Klägers blieb erfolglos. Begründung: Dem Kläger steht kein Anspruch auf Herausgabe des Versteigerungserlöses zu. Das Landgericht hatte dem Kläger den Anspruch zu Unrecht zuerkannt. Ein Fehler des Landgerichts bei der Berechnung der Höhe des Erlöses (der tatsächlich 7.215,00 EUR betrug) änderte nichts daran, dass der Anspruch dem Grunde nach nicht besteht. F
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LAG Mainz Az.: 9 Sa 35/09 Urteil vom 24.04.2009 Vorinstanz: ArbG Kaiserslautern, Az.: 8 Ca 352/06) Leitsatz: Viele Arbeitgeber bauen zur Zeit Arbeitsplätze mit der Begründung ab, die Geschäftslage sei schlecht bzw. die Aufträge seien eingebrochen. Diese pauschale Begründung reicht jedoch nicht für eine betriebsbedingte Kündigung aus. Beruft sich der […]