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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatzanspruch für einen bei Drückjagd getöteten Jagdhund

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Ein Schuss hallte durch den herbstlichen Wald, doch er galt keinem Wildtier, sondern einem erfahrenen Jagdhund. Trotz leuchtend oranger Warnweste wurde das Tier bei einer Drückjagd zur Zielscheibe eines unerfahrenen Jägers. Vor Gericht ging es nun um die Frage, wer die Verantwortung für diesen fatalen Jagdunfall trägt. Und wer den Preis für das verlorene Hundeleben zahlen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 O 60/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Schweinfurt Datum: 23.12.2021 Aktenzeichen: 24 O 60/19 Verfahrensart: Urteil Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Die Eigentümerin eines bei einer Jagd erschossenen Wachtelhundes, die Schadensersatz fordert. Beklagte: Der Jäger, der an der Jagd teilnahm und von dem Schadensersatz gefordert wird. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Bei einer Drückjagd am 14.10.2017 wurde ein Wachtelhund erschossen, der eine orange-rote Schutzweste trug und für die Stöberarbeit eingesetzt war. Der Hund gehörte der Klägerin und ihrem Ehemann. Der Beklagte war ebenfalls Jäger bei dieser Jagd und besaß zu diesem Zeitpunkt erst seit wenigen Monaten einen Jagdschein. Kern des Rechtsstreits: Klärung der Verantwortlichkeit und der daraus folgenden Schadensersatzpflicht des Beklagten für den erschossenen Jagdhund. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt 2.765,43 € (zzgl. Zinsen) und zur Zahlung weiterer Kosten in Höhe von 334,75 € (zzgl. Zinsen) an die Klägerin verurteilt. Ein Teil der Klage wurde abgewiesen, da die Kläger


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