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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatzanspruch für einen bei Drückjagd getöteten Jagdhund

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Ein Schuss hallte durch den herbstlichen Wald, doch er galt keinem Wildtier, sondern einem erfahrenen Jagdhund. Trotz leuchtend oranger Warnweste wurde das Tier bei einer Drückjagd zur Zielscheibe eines unerfahrenen Jägers. Vor Gericht ging es nun um die Frage, wer die Verantwortung für diesen fatalen Jagdunfall trägt. Und wer den Preis für das verlorene Hundeleben zahlen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 O 60/19 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Schweinfurt
  • Datum: 23.12.2021
  • Aktenzeichen: 24 O 60/19
  • Verfahrensart: Urteil
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Eigentümerin eines bei einer Jagd erschossenen Wachtelhundes, die Schadensersatz fordert.
  • Beklagte: Der Jäger, der an der Jagd teilnahm und von dem Schadensersatz gefordert wird.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Bei einer Drückjagd am 14.10.2017 wurde ein Wachtelhund erschossen, der eine orange-rote Schutzweste trug und für die Stöberarbeit eingesetzt war. Der Hund gehörte der Klägerin und ihrem Ehemann. Der Beklagte war ebenfalls Jäger bei dieser Jagd und besaß zu diesem Zeitpunkt erst seit wenigen Monaten einen Jagdschein.
  • Kern des Rechtsstreits: Klärung der Verantwortlichkeit und der daraus folgenden Schadensersatzpflicht des Beklagten für den erschossenen Jagdhund.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beklagte wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt 2.765,43 € (zzgl. Zinsen) und zur Zahlung weiterer Kosten in Höhe von 334,75 € (zzgl. Zinsen) an die Klägerin verurteilt. Ein Teil der Klage wurde abgewiesen, da die Klägerin ursprünglich einen höheren Betrag gefordert hatte.
  • Folgen: Der Beklagte muss den zugesprochenen Schadensersatz und die Kosten samt Zinsen zahlen. Beide Parteien müssen einen Teil der Prozesskosten tragen (Klägerin 64 %, Beklagter 36 %). Das Urteil ist Vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 7.712,43 € festgelegt.

Der Fall vor Gericht


Tödlicher Schuss bei Drückjagd: Jäger muss Schadensersatz für Jagdhund zahlen

Ein tragischer Vorfall während einer Drückjagd im Herbst 2017 führte zu einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Schweinfurt. Ein erfahrener Jagdhund wurde tödlich getroffen. Das Gericht verurteilte nun den Schützen zur Zahlung von Schadensersatz an die Miteigentümerin des Tieres. Das Urteil (Az.: 24 O 60/19) beleuchtet die hohe Verantwortung von Jägern und die Pflicht zur sorgfältigen Zielansprache.

Der Vorfall im Detail: Eine Ansitzdrückjagd mit fatalem Ausgang

Am 14. Oktober 2017 fand in den Forsten des Juliusspitals Würzburg bei Hammelburg eine Ansitzdrückjagd statt. An dieser Jagd nahmen zahlreiche Jäger teil, darunter der Ehemann der Klägerin als Jäger und Hundeführer sowie der Beklagte, der auf dem Hochsitz Nr. 5 positioniert war. Der Beklagte hatte seinen Jagdschein erst wenige Monate zuvor, im Mai 2017, erworben. Der Jagdhund der Klägerin und ihres Mannes, ein Deutscher Wachtelhund namens „…“, war speziell für die Stöberarbeit ausgebildet und bei der Jagd im Einsatz. Um seine Sichtbarkeit zu erhöhen und Verwechslungen vorzubeugen, trug der Hund eine auffällige orange-rote Schutzweste mit Reflektorstreifen. Zusätzlich war seine Telefonnummer auf der Weste vermerkt.

Sicherheitsbelehrung und Bedingungen am Jagdtag

Vor Beginn der Jagd erfolgte durch den Jagdleiter eine eindringliche Sicherheitsbelehrung….


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