Weißes Pulver im Auto, Kokain im Blut – für einen Autofahrer wurde eine Verkehrskontrolle zum Fiasko. Um seinen Führerschein zu retten, präsentierte er eine mehr als ungewöhnliche Erklärung vor Gericht. Doch die Richter zeigten sich unbeeindruckt – und stellten eine Frage nach der Fahreignung, die viele Autofahrer betreffen könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 B 1698/21 SN | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Schwerin
- Datum: 23.12.2021
- Aktenzeichen: 6 B 1698/21 SN
- Verfahrensart: Eilverfahren
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht / Verwaltungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Antragsteller, Inhaber verschiedener Fahrerlaubnisklassen (A, B, C, CE, T) und einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Er wehrt sich gegen den sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis durch die Behörde. Er gab an, die bei ihm im Auto gefundenen Drogen (Kokain) gehörten ihm nicht und seien ihm untergeschoben worden, da sein Auto nicht abschließbar sei. Er habe keine Drogen konsumiert.
- Beklagte: Der Antragsgegner (die zuständige Behörde), der dem Antragsteller mit Bescheid vom 16. September 2021 die Fahrerlaubnis entzogen und die Sofortige Vollziehung angeordnet hat. Grund war der Fund von Kokain im Auto des Antragstellers und der Nachweis eines Kokain-Abbauprodukts in seiner Blutprobe.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Am 5. März 2021 fanden Zollbeamte bei einer Kontrolle im Auto des Antragstellers 2,7 g Kokain. Ein Drogentest verlief positiv auf Kokain. Eine am selben Tag entnommene Blutprobe wies das Kokain-Abbauprodukt Benzoylecgonin in einer Konzentration von ca. 1 ng/ml nach. Der Antragsteller bestritt den Drogenkonsum. Die Behörde (Antragsgegner) hörte ihn an und entzog ihm anschließend die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde rechtmäßig war, insbesondere ob der nachgewiesene Wert des Kokain-Abbauprodukts ausreicht, um von einer Fahrungeeignetheit des Antragstellers auszugehen.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Antrag des Antragstellers wurde abgelehnt. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen.
- Folgen: Die Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt vorerst bestehen (sofortige Vollziehung). Der Antragsteller muss seinen Führerschein abgeben und die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
Der Fall vor Gericht
Der Fall: Führerscheinentzug nach Kokainnachweis im Blut
Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte über einen Eilantrag zu entscheiden. Ein Autofahrer wehrte sich gegen den sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis. Die Behörde hatte den Entzug angeordnet, nachdem bei einer Verkehrskontrolle Kokain im Fahrzeug gefunden und später ein Kokain-Abbauprodukt im Blut des Mannes nachgewiesen wurde. Der Fall wirft Fragen zur Fahreignung bei Drogenkonsum auf, insbesondere wenn der Betroffene angibt, die Droge unwissentlich aufgenommen zu haben.
Hintergrund: Die Verkehrskontrolle und der Drogenfund
Am 5. März 2021 geriet der Antragsteller, Inhaber mehrerer Fahrerlaubnisklassen (A, B, C, CE, T) sowie einer Lizenz zur Fahrgastbeförderung, in eine Kontrolle durch das Hauptzollamt Kiel. Die Beamten fanden in der Mittelkonsole seines PKW eine Tüte mit 2,7 Gramm weißem Pulver. Ein Schnelltest reagierte positiv auf Kokain.
Auffälligkeiten und erste Aussagen
Die Zollbeamten hatten den Eindruck, der Fahrer stehe unter Drogeneinfluss und riefen die Polizei hinzu….