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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung wegen des Konsums harter Drogen – unwissentliche Einnahme

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Weißes Pulver im Auto, Kokain im Blut – für einen Autofahrer wurde eine Verkehrskontrolle zum Fiasko. Um seinen Führerschein zu retten, präsentierte er eine mehr als ungewöhnliche Erklärung vor Gericht. Doch die Richter zeigten sich unbeeindruckt – und stellten eine Frage nach der Fahreignung, die viele Autofahrer betreffen könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 B 1698/21 SN | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Schwerin Datum: 23.12.2021 Aktenzeichen: 6 B 1698/21 SN Verfahrensart: Eilverfahren Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht / Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Antragsteller, Inhaber verschiedener Fahrerlaubnisklassen (A, B, C, CE, T) und einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Er wehrt sich gegen den sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis durch die Behörde. Er gab an, die bei ihm im Auto gefundenen Drogen (Kokain) gehörten ihm nicht und seien ihm untergeschoben worden, da sein Auto nicht abschließbar sei. Er habe keine Drogen konsumiert. Beklagte: Der Antragsgegner (die zuständige Behörde), der dem Antragsteller mit Bescheid vom 16. September 2021 die Fahrerlaubnis entzogen und die Sofortige Vollziehung angeordnet hat. Grund war der Fund von Kokain im Auto des Antragstellers und der Nachweis eines Kokain-Abbauprodukts in seiner Blutprobe. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Am 5. März 2021 fanden Zollbeamte bei einer Kontrolle im Auto des Antragstellers 2,7 g Kokain. Ein Drogentest verlief positiv auf Kokain. Eine am selben Tag entnommene Blutprobe wies das Kokain-Abbauprodukt Benzoylecgonin in einer Konzentration von ca. 1 ng/ml nach. Der Antragsteller bestritt den Drogenkonsum. Die Behörde (Antragsgegner) hörte ihn an und entzog ihm anschließend die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der sofor


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