Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 10 W 125/19[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Hamm
Datum: 28.12.2021
Aktenzeichen: 10 W 125/19
Verfahrensart: Beschluss im Beschwerdeverfahren (Erbscheinverfahren)
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Antragstellerin auf Erbschein: Eine Bekannte des Verstorbenen, die zeitweise bei ihm wohnte und ihn unterstützte. Sie beantragte, als Alleinerbin anerkannt zu werden.
Beschwerdeführer: Der ehemalige Hausarzt des Verstorbenen sowie dessen Nichten und Neffen (als gesetzliche Erben). Sie legten Beschwerde gegen eine frühere Entscheidung ein und wandten sich gegen die Anerkennung der Bekannten als Alleinerbin.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Ein unverheirateter und kinderloser Mann (Erblasser) verstarb. Es entstand ein Streit darüber, wer sein Erbe ist. Eine langjährige Bekannte, die zeitweise mit ihrer Tochter auf seinem Hof lebte, beanspruchte das Erbe für sich allein. Dagegen wehrten sich der ehemalige Hausarzt des Erblassers sowie dessen gesetzliche Erben (Nichten und Neffen). Das Verfahren landete nach einer Entscheidung des Amtsgerichts beim Oberlandesgericht.
Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, wer der rechtmäßige Erbe des Verstorbenen ist und ob die Bekannte als Alleinerbin eingesetzt wurde.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das Gericht entschied, dass die Bekannte des Verstorbenen tatsächlich die alleinige Erbin ist. Die Beschwerden des Hausarztes und der gesetzlichen Erben wurden zurückgewiesen.