Zwischen Sierra Leone und Köln entzündet sich ein Streit um Status und Bezahlung. War der Helfer einer Hilfsorganisation nun Angestellter oder freier Mitarbeiter? Ein Gericht in Köln muss klären, ob dem Mann 85.000 Euro Lohn zustehen, nachdem sein „Monatslohn“ gestoppt wurde. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 Ta 174/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 29.12.2021 Aktenzeichen: 9 Ta 174/21 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren über die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Prozessrecht (Gerichtszuständigkeit) Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Person, die für den beklagten Verein tätig war und der Ansicht ist, Arbeitnehmer gewesen zu sein. Er legte Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanz ein. Beklagte: Ein gemeinnütziger Verein, der im Ausland tätig ist (u.a. Wiederaufbau medizinischer Infrastruktur in S ) und der Ansicht ist, der Kläger sei kein Arbeitnehmer gewesen. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger arbeitete für den beklagten Verein in verschiedenen Ländern, zuletzt in S , wo der Verein ein Krankenhaus unterstützt. Der Kläger erhielt vom Verein über mehrere Monate Zahlungen als „Monatslohn“ auf ein deutsches Konto, wurde als offizieller Vertreter („official representative“) bezeichnet, erhielt Ausweise als „Mitglied des Komitees“ („member of the committee“) und war über den Verein unfallversichert. Der Verein beendete die monatlichen Zahlungen per E-Mail. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der Kläger als Arbeitnehmer oder als selbstständiger Unternehmer für den Verein tätig war. Von der Antwort auf diese Frage hängt ab, ob die Arbeitsgerichte für den Fall zuständig sind. Das Arbeitsgericht Köln hatte in einem vorherigen Beschluss entschieden, dass die Arbeitsgerichte nicht zuständig sind.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az: 8 Sa 154/08 Urteil vom 27.08.2008 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 16.01.2008, Az.: 3 Ca 1456/07, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, über einen Anspruch des Klägers auf […]