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Ausnahmeerteilung bzw. Befreiung von einem Baumfällverbot – Voraussetzungen

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Wurzeln sprengten Pflastersteine, der Schatten verdunkelte den Garten – eine Blutbuche wurde für ein Ehepaar zur wachsenden Belastung. Vor Gericht zogen die Grundstückseigentümer gegen den Baum ins Feld, um ihn fällen zu lassen. Doch die Richter stellten sich schützend vor den Baum. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 K 6522/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Düsseldorf
  • Datum: 29.12.2021
  • Aktenzeichen: 9 K 6522/20
  • Verfahrensart: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Öffentliches Baurecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer eines Wohngrundstücks in N.
  • Beklagte: Behörde, bei der die Kläger einen Antrag stellten.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Kläger sind Eigentümer eines Wohngrundstücks mit einem Einfamilienhaus, einer Garage und einem nachträglich geschlossenen Wintergarten. Auf dem Grundstück steht eine große Blut-Buche nahe dem Wintergarten und der Garage. Die Kläger stellten am 21. August 2020 einen Antrag bei der Beklagten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
  • Folgen: Die Kläger müssen die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Das Urteil ist bezüglich dieser Kosten vorläufig vollstreckbar, die Kläger können die Vollstreckung aber durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits Sicherheit leistet.

Der Fall vor Gericht


Rechtsstreit um Baumfällung: Eigentümer scheitern vor Gericht

In einem Rechtsstreit um die Fällung einer stattlichen Blut-Buche hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage von Grundstückseigentümern abgewiesen. Die Kläger sahen sich durch den Baum in ihrer Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigt und fürchteten um ihre Sicherheit, konnten die Behörde und letztlich das Gericht jedoch nicht von der Notwendigkeit einer Fällung überzeugen. Das Urteil (Az.: 9 K 6522/20) unterstreicht die hohen Hürden für Ausnahmen von Baumschutzsatzungen.

Der Kern des Streits: Eine Buche im Konflikt mit den Eigentümern

Die Kläger, ein Ehepaar Mitte 70, sind Eigentümer eines Einfamilienhauses in N. Auf ihrem Grundstück steht eine etwa 19 Meter hohe Blut-Buche mit einem Stammumfang von über 2,60 Metern. Der Baum befindet sich in einer Ecke, die durch eine Garage und einen nachträglich geschlossenen Wintergarten gebildet wird. Dieser Standort rückte ins Zentrum der Auseinandersetzung.

Antrag auf Fällung: Gesundheitliche Gründe und Sachschäden

Im August 2020 beantragten die Kläger bei der zuständigen Behörde (der Beklagten) eine Ausnahmegenehmigung, um die Buche fällen zu dürfen. Sie begründeten dies vorrangig mit den Wurzeln des Baumes. Diese hätten Pflastersteine auf dem Weg zur Garage so stark angehoben, dass gefährliche Stolperkanten entstanden seien. Die Kläger führten an, dass sie aufgrund ihres Alters, von Gleichgewichtsstörungen und anderen Erkrankungen besonders sturzgefährdet seien. Es sei bereits zu Stürzen gekommen. Zudem benötige der Kläger zu 1. voraussichtlich bald einen Rollator, dessen Nutzung auf dem unebenen Weg unmöglich sei.

Behördliche Ablehnung: Schutzwürdigkeit des Baumes im Vordergrund

Die Behörde lehnte den Antrag nach einer Ortsbesichtigung im Oktober 2020 ab. Sie betonte die Vitalität und Gesundheit der Buche. Der Baum sei ortsbildprägend und schützenswert. Die durch die Wurzeln verursachten Probleme seien lösbar. Als zumutbare Alternative schlug die Behörde vor, die Steine direkt um den Stamm zu entfernen….


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