Wurzeln sprengten Pflastersteine, der Schatten verdunkelte den Garten – eine Blutbuche wurde für ein Ehepaar zur wachsenden Belastung. Vor Gericht zogen die Grundstückseigentümer gegen den Baum ins Feld, um ihn fällen zu lassen. Doch die Richter stellten sich schützend vor den Baum. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 K 6522/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Düsseldorf Datum: 29.12.2021 Aktenzeichen: 9 K 6522/20 Verfahrensart: Klageverfahren Rechtsbereiche: Öffentliches Baurecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer eines Wohngrundstücks in N. Beklagte: Behörde, bei der die Kläger einen Antrag stellten. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Die Kläger sind Eigentümer eines Wohngrundstücks mit einem Einfamilienhaus, einer Garage und einem nachträglich geschlossenen Wintergarten. Auf dem Grundstück steht eine große Blut-Buche nahe dem Wintergarten und der Garage. Die Kläger stellten am 21. August 2020 einen Antrag bei der Beklagten. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Folgen: Die Kläger müssen die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Das Urteil ist bezüglich dieser Kosten vorläufig vollstreckbar, die Kläger können die Vollstreckung aber durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits Sicherheit leistet. Der Fall vor Gericht Rechtsstreit um Baumfällung: Eigentümer scheitern vor Gericht In einem Rechtsstreit um die Fällung einer stattlichen Blut-Buche hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage von Grundstückseigentümern abgewiesen.
Ganzen Artikel lesen auf: Steuerrechtsiegen.de AG Recklinghausen, Az.: 57 C 237/14, Urteil vom 09.02.2016 Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.405,77 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.08.2014 aus 2.668,22 EUR, aus 714,00 EUR seit dem 15.08.2014 und nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.023,55 EUR […]