Ein Erbschein sollte Klarheit in Erbfragen bringen, doch im Fall dreier Geschwister wurde er zum Zündstoff. Vor Gericht entbrannte ein Streit um das „Warum“ des Erbes, obwohl das „Ob“ längst feststand: Jedes Kind sollte ohnehin den gleichen Teil erhalten. Ein Testament der Mutter hatte die Familie entzweit, obwohl es rechnerisch keinen Unterschied machte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 W 5/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Bamberg
- Datum: 23.12.2021
- Aktenzeichen: 2 W 5/21
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren in einer Erbsache
- Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Zwei Kinder der Erblasserin (Beschwerdeführer), die die gesetzliche Erbfolge (jeder 1/3) beantragten und die Gültigkeit des Testaments anzweifelten.
- Beklagte: Ein Kind der Erblasserin (Beschwerdegegnerin), das einen Erbschein gemäß dem Testament beantragte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Mutter verstarb und hinterließ ein handschriftliches Testament, in dem sie ihren drei Kindern (den Beteiligten) verschiedene Vermögenswerte zuwies und verfügte, dass der Rest zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll. Ein Ehemann war bereits vorverstorben.
- Kern des Rechtsstreits: Streit zwischen den drei Kindern der Verstorbenen darüber, ob das von ihr hinterlassene Testament gültig ist oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt. Zwei Kinder zweifelten die Testierfähigkeit der Mutter zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung an und beantragten einen Erbschein als gesetzliche Erben zu je 1/3. Das dritte Kind beantragte einen Erbschein auf Grundlage des Testaments.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde der zwei Kinder, die die gesetzliche Erbfolge beantragten, wurde zurückgewiesen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die notwendigen Tatsachen für die Erteilung von Erbscheinen gemäß den Anträgen aller drei Kinder (also auch basierend auf dem Testament) vorliegen. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.
- Folgen: Die beiden Beschwerdeführer müssen die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Der Streitwert wurde auf 666.666,00 € festgelegt. Da die Tatsachen für die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Testament als festgestellt gelten, kann ein entsprechender Erbschein ausgestellt werden (sofern keine Rechtsbeschwerde Erfolg hat). Gegen diesen Beschluss kann Rechtsbeschwerde eingelegt werden.
Der Fall vor Gericht
Erbstreit unter Geschwistern landet vor Gericht
Ein komplexer Erbstreit zwischen drei Geschwistern beschäftigte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Im Kern ging es um die Frage, ob das Erbe der verstorbenen Mutter auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge oder eines von ihr hinterlassenen Testaments verteilt werden sollte. Beide Wege führten zum selben Ergebnis – einer Erbquote von je einem Drittel für jedes Kind. Der Streit entzündete sich jedoch am rechtlichen Grund der Erbfolge.
Der Hintergrund: Ein Testament kurz nach dem Tod des Ehemanns
Die Mutter der drei Beteiligten verstarb im Jahr 2020, ihr Ehemann bereits 2016. Kurz nach dem Tod ihres Mannes, am 6. März 2016, verfasste sie ein eigenhändiges Testament. Dieses Testament wurde nach ihrem Tod eröffnet und bildete den Mittelpunkt der Auseinandersetzung.
Inhalt des umstrittenen Testaments
In ihrem letzten Willen verfügte die Erblasserin die Zuteilung spezifischer Immobilien und Vermögenswerte an ihre drei Kinder….