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Rechtsanwälte Kotz GbR

Aufklärung des Berufungsgrundes im Erbscheinsverfahren – gesetzlicher Inhalt des Erbscheins

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Ein Erbschein sollte Klarheit in Erbfragen bringen, doch im Fall dreier Geschwister wurde er zum Zündstoff. Vor Gericht entbrannte ein Streit um das „Warum“ des Erbes, obwohl das „Ob“ längst feststand: Jedes Kind sollte ohnehin den gleichen Teil erhalten. Ein Testament der Mutter hatte die Familie entzweit, obwohl es rechnerisch keinen Unterschied machte.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 2 W 5/21[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Bamberg
Datum: 23.12.2021
Aktenzeichen: 2 W 5/21
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren in einer Erbsache
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Zwei Kinder der Erblasserin (Beschwerdeführer), die die gesetzliche Erbfolge (jeder 1/3) beantragten und die Gültigkeit des Testaments anzweifelten.
Beklagte: Ein Kind der Erblasserin (Beschwerdegegnerin), das einen Erbschein gemäß dem Testament beantragte.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Eine Mutter verstarb und hinterließ ein handschriftliches Testament, in dem sie ihren drei Kindern (den Beteiligten) verschiedene Vermögenswerte zuwies und verfügte, dass der Rest zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll. Ein Ehemann war bereits vorverstorben.
Kern des Rechtsstreits: Streit zwischen den drei Kindern der Verstorbenen darüber, ob das von ihr hinterlassene Testament gültig ist oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt. Zwei Kinder zweifelten die Testierfähigkeit der Mutter zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung an und beantragten einen Erbschein als gesetzliche Erben zu je 1/3. Das dritte Kind beantragte einen Erbschein auf Grundlage des Testaments.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beschwerde der zwei Kinder, die die gesetzliche Erbfolge beantragten, wurde zurückgewiesen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die notwendi[…]


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