Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorausvermächtnis an Alleinvorerben – Nacherbschaft in Eigenvermögen des Vorerben

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Im Grundbuch schien alles klar: Wer das Grundstück erbt, war entschieden. Doch ein Gerichtsurteil wirbelt die vermeintliche Erbfolge nun durcheinander. Ein „Vorausvermächtnis“ im Testament der Vorfahren steht plötzlich im Fokus – und entscheidet über den Ausgang des Erbschaftsstreits. Es geht um die Frage: Wem gehört der wertvolle Anteil wirklich?

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 15 W 1883/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Nürnberg
Datum: 30.01.2025
Aktenzeichen: 15 W 1883/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Der Erbe der verstorbenen Vorerbin H. (Beschwerdeführer).
Beklagte: Die Person, die als Nacherbe der ursprünglichen Eigentümerin A. fälschlicherweise im Grundbuch eingetragen wurde.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Eine Person (A.) war Miteigentümerin eines Grundstücks zu 1/3. In einem Erbvertrag von 1986 setzte sie ihre Tochter (H.) als Vorerbin ein und bestimmte Nacherben für den Fall von H.s Tod. Zugleich wurde geregelt, dass H. den „gesamten übrigen Nachlass“, mit Ausnahme eines bestimmten Grundbesitzes, als Vorausvermächtnis erhalten solle. Nach dem Tod von H. wurde eine andere Person (der Nacherbe von A.) aufgrund eines Erbscheins als neuer Miteigentümer zu 1/3 im Grundbuch eingetragen. Der Erbe von H. (Beschwerdeführer, ebenfalls durch Erbschein ausgewiesen) beantragte seine Eintragung und legte Beschwerde gegen die Eintragung des Nacherben ein, da er der Ansicht war, dass der Miteigentumsanteil ihm zustehe.
Kern des Rechtsstreits: Es musste geklärt werden, ob der Miteigentumsanteil der verstorbenen A. an den Nacherben von A. fiel oder ob er Teil des Vorausvermächtnisses an die Vorerbin H. war und somit von deren Erben (dem Beschwerdeführer) geerbt wurde.

Was wu[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv