Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 6 W 148/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Celle
Datum: 27.01.2025
Aktenzeichen: 6 W 148/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht, Familienrecht, Kostenrecht
Beteiligte Parteien:
Beschwerdeführerin: Die Ehefrau des Verstorbenen (Erblassers), die Beschwerde gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf einen Erbschein als Alleinerbin eingelegt hat.
Beschwerdegegnerin: Die Tochter des Erblassers aus einer anderen Verbindung.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Eheleute setzten sich kurz vor ihrer Heirat im Jahr 2015 in einem Erbvertrag gegenseitig als Alleinerben ein. Im Jahr 2021 reichte die Ehefrau die Scheidung ein und gab an, seit August 2020 von ihrem Mann getrennt zu leben. Der Ehemann starb Ende 2023 / Anfang 2024, während das Scheidungsverfahren noch lief. Die Ehefrau beantragte daraufhin einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweist. Das Amtsgericht lehnte diesen Antrag ab, wogegen die Ehefrau Beschwerde einlegte.
Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der Erbvertrag zwischen den Eheleuten noch gültig war, obwohl die Ehefrau die Scheidung eingereicht hatte und das Verfahren zum Zeitpunkt des Todes des Mannes noch lief. Insbesondere ging es darum, ob die gesetzliche Regel, nach der ein Testament oder Erbvertrag bei Einreichung eines Scheidungsantrags unter bestimmten Bedingungen unwirksam wird, hier Anwendung findet.
Was wurde entschieden?
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