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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – Treppensturz inkomplettes Querschnittsyndrom

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Ein nächtlicher Sturz auf der Treppe, ein gebrochener Lendenwirbel – und ein Leben voller Schmerzen. Doch wie schwerwiegend sind die Unfallfolgen tatsächlich? Um den Grad der Invalidität entbrannte ein Streit mit der Versicherung – mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen für den Betroffenen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 100/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Krefeld Datum: 12.02.2025 Aktenzeichen: 2 O 100/19 Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Versicherungsnehmer, der nach einem Unfall Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung geltend machte. Beklagte: Die private Unfallversicherung des Klägers. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Kläger stürzte im Juli 2010 nachts auf einer Treppe in seinem Haus. Er erlitt dabei einen Wirbelbruch, der operativ mit Knochenzement behandelt wurde. Als Folge des Unfalls blieben eine eingeschränkte Beweglichkeit und eine verminderte Belastbarkeit der Wirbelsäule zurück. Der Kläger besitzt seit 1989 eine private Unfallversicherung bei der Beklagten. Kern des Rechtsstreits: Der Kläger forderte von seiner Unfallversicherung eine Zahlung (Invaliditätsleistung) wegen der dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Unfall. Die Parteien waren sich uneinig über das genaue Ausmaß der unfallbedingten Folgen und die daraus resultierende Höhe der Versicherungsleistung. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte (Versicherung) wurde dazu verurteilt, an den Kläger 67.952,50 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen. Die Klage wurde im Übrigen, also bezüglich höherer Forderungen des Klägers, abgewiesen. Folgen: Der Kläger erhält einen Teil der von ihm geforderten Versicherungssumme. Da die Klage nur zu einem kleinen Teil erfolgreich war, muss der Kläger 95 % der


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