Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung Mietvertrage wegen Eigenbedarfs für Mieter eine Härte im Sinne des § 574 BGB

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Über zehn Jahre lebte sie in der Wohnung, dann kam Post vom Vermieter: Eigenbedarf. Für eine Mieterin in Brandenburg platzte der Traum vom sicheren Zuhause – nun muss sie packen, entschied das Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 C 99/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Brandenburg Datum: 27.03.2025 Aktenzeichen: 30 C 99/23 Beteiligte Parteien: Kläger: Der Vermieter der Wohnung, der nach Erwerb des Grundstücks in den bestehenden Mietvertrag eingetreten ist. Beklagte: Die alleinige Mieterin der Wohnung seit dem 01.01.2010, basierend auf einem Mietvertrag vom 17.11.2009. Sie wohnt dort mit ihrer Tochter. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Die Beklagte mietete seit Anfang 2010 eine 101,81 m² große Wohnung (3 ½ Zimmer, Küche, Flur, Bad, Kellerraum Nr. 1) im Obergeschoss des Hauses M…, 1… B…. Der Kläger wurde später durch den Kauf des Grundstücks ihr Vermieter. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagte, die genannte Wohnung zu räumen und an den Kläger herauszugeben. Der Beklagten wurde eine Frist zur Räumung bis zum 30. April 2025 eingeräumt. Folgen: Die Beklagte muss die Wohnung bis zum 30.04.2025 verlassen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil kann sofort vollstreckt werden (vorläufige Vollstreckbarkeit). Die Beklagte kann die Vollstreckung der Räumung durch eine Sicherheitsleistung von 2.000,00 Euro und die Vollstreckung der Kosten durch eine Sicherheitsleistung von 2.100,00 Euro vorläufig abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung für die Räumung erhöht sich ab Mai 2025 monatlich um 950,73 Euro. Der Streitwert wurde auf 6.608,76 Euro festgesetzt. Der Fall vor Gericht Räumungsklage nac


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv