Über zehn Jahre lebte sie in der Wohnung, dann kam Post vom Vermieter: Eigenbedarf. Für eine Mieterin in Brandenburg platzte der Traum vom sicheren Zuhause – nun muss sie packen, entschied das Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 C 99/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Brandenburg Datum: 27.03.2025 Aktenzeichen: 30 C 99/23 Beteiligte Parteien: Kläger: Der Vermieter der Wohnung, der nach Erwerb des Grundstücks in den bestehenden Mietvertrag eingetreten ist. Beklagte: Die alleinige Mieterin der Wohnung seit dem 01.01.2010, basierend auf einem Mietvertrag vom 17.11.2009. Sie wohnt dort mit ihrer Tochter. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Die Beklagte mietete seit Anfang 2010 eine 101,81 m² große Wohnung (3 ½ Zimmer, Küche, Flur, Bad, Kellerraum Nr. 1) im Obergeschoss des Hauses M…, 1… B…. Der Kläger wurde später durch den Kauf des Grundstücks ihr Vermieter. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagte, die genannte Wohnung zu räumen und an den Kläger herauszugeben. Der Beklagten wurde eine Frist zur Räumung bis zum 30. April 2025 eingeräumt. Folgen: Die Beklagte muss die Wohnung bis zum 30.04.2025 verlassen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil kann sofort vollstreckt werden (vorläufige Vollstreckbarkeit). Die Beklagte kann die Vollstreckung der Räumung durch eine Sicherheitsleistung von 2.000,00 Euro und die Vollstreckung der Kosten durch eine Sicherheitsleistung von 2.100,00 Euro vorläufig abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung für die Räumung erhöht sich ab Mai 2025 monatlich um 950,73 Euro. Der Streitwert wurde auf 6.608,76 Euro festgesetzt. Der Fall vor Gericht Räumungsklage nac
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LAG Hamm Az: 4 Sa 629/06 Urteil vom 22.09.2006 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.11.2005 – AZ: 9 Ca 2269/05 – abgeändert. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits Tatbestand: Die Parteien streiten über die Freigabe […]