Eine Geruchsprobe im neuen Heim wurde zum Desaster. Was eine Familie in ihrem gekauften Fertighaus dann entdeckte, ließ den Traum vom Eigenheim platzen – es ging um unsichtbare Schadstoffe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 22 U 117/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Hier ist die strukturierte Zusammenfassung des Urteilstextes:
- Gericht: OLG Hamm
- Datum: 17.02.2025
- Aktenzeichen: 22 U 117/23
- Verfahrensart: Berufung
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Käufer eines Grundstücks mit Einfamilienhaus, der Schadensersatz fordert bzw. den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, weil er das Haus für mangelhaft hält (Belastung mit krebserregenden Substanzen, Geruchsbelastung).
- Beklagte: Verkäuferin des Grundstücks mit Einfamilienhaus, die die Forderungen des Klägers zurückgewiesen hat.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger kaufte zusammen mit seiner Ehefrau im Jahr 2021 von der Beklagten und deren verstorbenem Ehemann ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus (Fertighaus Baujahr 1977). Nach dem Einzug machte der Kläger geltend, das Haus sei mangelhaft (Belastung mit krebserregenden Substanzen, extreme Geruchsbelastung) und forderte Schadensersatz bzw. erklärte hilfsweise den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Beklagte wies die Forderungen zurück.
- Kern des Rechtsstreits: Streit über Schadensersatzansprüche aufgrund behaupteter Mängel (krebserregende Substanzen, Geruchsbelastung) an einem verkauften Haus.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
- Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen (auch die des Streithelfers). Das Urteil des Landgerichts Paderborn, gegen das sich die Berufung richtete, bleibt bestehen. Die Urteile sind vorläufig vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Rechtsstreit um Schadstoffe in Fertighaus: OLG Hamm weist Berufung zurück
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Berufung eines Hauskäufers zurückgewiesen, der Schadensersatz wegen angeblicher Schadstoff- und Geruchsbelastung in einem älteren Fertighaus forderte. Das Urteil (Az.: 22 U 117/23) vom 17. Februar 2025 bestätigt damit die Entscheidung des Landgerichts Paderborn. Der Kläger muss nun die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.
Der Ausgangspunkt: Kauf eines Fertighauses aus den 1970ern
Im Zentrum des Falls stand ein Einfamilienhaus in L., gebaut 1977 als Fertighaus der Firma J. Der Kläger und seine Ehefrau erwarben die Immobilie im Februar 2021 von der Beklagten und deren mittlerweile verstorbenem Ehemann. Ein Immobilienmakler, der im Prozess als Streithelfer der Beklagten auftrat, vermittelte den Verkauf.
Besichtigung und Übergabe des Objekts
Vor dem Kaufvertrag fand am 4. Januar 2021 eine Hausbesichtigung statt. Anwesend waren der Kläger, eine Zeugin und der Makler. Was genau bei dieser Besichtigung besprochen wurde, insbesondere bezüglich möglicher Mängel oder Risiken, war später ein zentraler Streitpunkt zwischen den Parteien. Die Schlüsselübergabe erfolgte Ende April 2021, der Einzug der Familie im Mai desselben Jahres.
Vorwürfe des Käufers: Schadstoffe und starker Geruch
Etwa anderthalb Jahre nach dem Einzug, im September 2022, konfrontierte der Kläger die Verkäuferin mit schweren Vorwürfen. Er behauptete, das Haus sei erheblich mit Schadstoffen belastet. Eine Raumluftanalyse habe erhöhte Formaldehydwerte und das Insektizid Lindan nachgewiesen – beides gesundheitlich bedenkliche Substanzen….